Widerspruch gegen Meta-Datennutzung: Letzte Chance heute nutzen!

Meta fordert Nutzer bis zum 26. Mai auf, gegen die Datennutzung für KI zu widersprechen. So sichern Sie Ihre Daten!
Meta fordert Nutzer bis zum 26. Mai auf, gegen die Datennutzung für KI zu widersprechen. So sichern Sie Ihre Daten!

Köln, Deutschland - Immer mehr Nutzer zeigen sich besorgt über die Verwendung ihrer Daten durch große Tech-Unternehmen. Ein aktuelles Beispiel ist Meta, das ab dem 27. Mai plant, Daten von Facebook- und Instagram-Nutzern für das Training seiner Künstlichen Intelligenz, bekannt als „Meta AI“, zu nutzen. Exxpress informiert darüber, dass Nutzer bis heute, dem 26. Mai, aktiv Widerspruch einlegen müssen, um eine Verwendung ihrer Daten zu verhindern.

Das Unternehmen bezieht sich bei seiner Datennutzung auf ein „berechtigtes Interesse“, solange die Nutzer nicht widersprechen. Allerdings endet die Frist zur Einlegung des Widerspruchs heute, und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat bereits geltend gemacht, dass dies einen Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht darstellt. Diese Sorge wird verstärkt durch die Tatsache, dass die Daten nach Ablauf der Frist nicht mehr zurückgeholt oder gelöscht werden können; der Widerspruch gilt nur für zukünftige Inhalte. Die Daten umreißen öffentlich einsehbare Inhalte wie Posts, Kommentare, Fotos, Videos und Storys.

Widerspruch einlegen: So geht’s

Um den Widerspruch einzulegen, müssen Nutzer den etwas komplizierten Prozess durchlaufen. Laut Tagesschau müssen Facebook- und Instagram-Nutzer zunächst ihre Profilseite öffnen und dann auf das Profilfoto oder die drei Striche tippen, um zu “Einstellungen und Privatsphäre” zu gelangen. Dort wählen sie “Einstellungen” und scrollen bis zur “Datenschutzrichtlinie”. Anschließend müssen sie mit der Lupe nach dem Begriff “Widerspruch” suchen.

Im nächsten Schritt wird ein Link zu einem Formular angezeigt, in dem die Nutzer angeben müssen, ob sich ihre Anfrage auf KI bei Meta bezieht. Nachdem sie “Ja” ausgewählt haben, können sie ihre E-Mail-Adresse eintragen und auf “Senden” klicken. Ziel ist es, die eigenen Daten effektiv zu schützen. Datenschützer kritisieren die sofortige Nutzung der Daten und bemängeln die Notwendigkeit, dass Nutzer aktiv werden müssen, um ihre Rechte zu wahren.

Rechtliche Herausforderungen und KI-Nutzung

Die geplante Nutzung von Nutzerdaten wirft verschiedene rechtliche Fragen auf, die im Kontext der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt werden müssen. Diese regelt die Erfassung und Verarbeitung von Daten und sieht unter anderem die Einhaltung der Prinzipien der Datenminimierung und Zweckbindung vor. Die Herausforderungen sind hierbei erheblich, da KI-Systeme oft Daten in einer Weise verarbeiten, die diese Grundsätze infrage stellt.

Ein weiteres Problem ergibt sich aus der mangelnden Transparenz von KI-Entscheidungen. Viele Systeme agieren als „Black Boxes“, was es Nutzern erschwert, zu verstehen, wie ihre Daten verarbeitet werden. Die DSGVO fordert, dass Nutzer informiert werden und auch die Möglichkeit haben, Entscheidungen anzufechten. Meta argumentiert, dass der Zugriff auf reale Inhalte notwendig ist, um die KI im Umgang mit der deutschen Kultur, Sprache und Geschichte zu trainieren.

Nutzer befinden sich also in einer Situation, in der sie nicht nur aktiv ihre Daten schützen müssen, sondern auch auf die rechtlichen und technologischen Herausforderungen reagieren müssen, die mit der Nutzung ihrer Informationen durch Unternehmen wie Meta verbunden sind. Nur durch fragloses Engagement und Information können sie ihre Rechte im digitalen Raum wahrnehmen.

Details
Vorfall Gesetzgebung
Ort Köln, Deutschland
Quellen