Exxpress

Heute ist der 1.06.2025

Datum: 1.06.2025 - Source 1 (https://exxpress.at/news/meta-will-ihre-daten-heute-koennen-sie-noch-widerspruch-einlegen-so-gehts/):
- Profilseite (Chronik) öffnen
- Auf das Profilfoto oben rechts klicken (am PC) oder auf die drei Striche rechts tippen (auf dem Smartphone)
- “Einstellungen und Privatsphäre” auswählen
- “Einstellungen” auswählen
- Herunterscrollen auf “Datenschutzrichtlinie”
- In der App: Lupe antippen (oben oder unten rechts, je nach Betriebssystem)
- Im Browser: Strg und F auf der Tastatur drücken
- Ins Eingabefeld “Widerspruch” eintippen und auf “Widerspruchsrecht” tippen
- Im ersten Absatz auf den Link “zu widersprechen” tippen
- Neue Seite öffnet sich mit der Frage: “Bezieht sich deine Anfrage auf KI bei Meta?”
- Dort auf “Ja” tippen
- E-Mail-Adresse eintragen (falls nicht automatisch angezeigt)
- Textfeld darunter kann frei bleiben
- Auf “Senden” klicken

Source 2 (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/meta-widerspruch-datennutzung-100.html):
- Datum: 26. Mai 2025
- Meta plant, ab 27. Mai Daten von Facebook- und Instagram-Nutzern für das Training der Künstlichen Intelligenz "Meta AI" zu verwenden.
- Nutzer müssen aktiv widersprechen, um dies zu verhindern; Frist endet am 26. Mai.
- Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht dies als Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht und beantragte eine einstweilige Verfügung beim Oberlandesgericht Köln, die jedoch abgelehnt wurde.
- Betroffene Daten: öffentlich einsehbare Inhalte wie Posts, Kommentare, Fotos, Videos und Storys.
- Meta beruft sich auf ein "berechtigtes Interesse" zur Datennutzung, sofern Nutzer nicht widersprechen.
- Nach Ablauf der Frist können Daten nicht mehr zurückgeholt oder gelöscht werden; Widerspruch gilt nur für zukünftige Inhalte.
- Widerspruchsprozess ist kompliziert; Nutzer müssen ein verstecktes Formular auf Facebook oder Instagram finden und ausfüllen.
- Widerspruchsoptionen:
- Facebook: Über Profilseite, Einstellungen und Datenschutzrichtlinie.
- Instagram: Über Profilseite, Einstellungen und Datenschutzrichtlinie.
- Persönliche WhatsApp-Chats sind vom KI-Training ausgeschlossen; nicht-verschlüsselte Chats gelten als öffentlich.
- Datenschützer kritisieren Metas Vorgehensweise; betonen die Notwendigkeit der Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien.
- Meta verteidigt die Maßnahme als notwendig für das Verständnis der deutschen Kultur, Sprache und Geschichte durch die KI.
- WDR-Digitalexperte Jörg Schieb unterstützt die Notwendigkeit des KI-Trainings durch Zugriff auf reale Inhalte.
- Nutzer müssen aktiv werden, um ihre Daten zu schützen, bis spätestens 26. Mai.

Source 3 (https://www.techlawyer.de/datenschutzrecht-und-kuenstliche-intelligenz-herausforderungen-und-loesungsansaetze/):
- Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) bringt Vorteile und Herausforderungen im Datenschutzrecht.
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist entscheidend für die Regulierung von KI-Anwendungen.
- KI-Systeme erfassen, interpretieren und verarbeiten große Datenmengen, was im Widerspruch zu den DSGVO-Grundsätzen der Datenminimierung und Zweckbindung steht.
- KI-Systeme können eigenständig neue Anwendungsmöglichkeiten entwickeln, was die Zweckbindung problematisch macht.
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit von KI-Entscheidungen sind schwierig, da viele Systeme als „Black Boxes“ agieren.
- DSGVO verlangt, dass Betroffene informiert werden, wie ihre Daten verarbeitet werden, und dass sie Entscheidungen anfechten können.
- Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung müssen klar sein; Einwilligung oder Notwendigkeit zur Vertragserfüllung sind erforderlich.
- Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung) müssen von KI-Systemen effektiv umgesetzt werden.
- Verantwortlichkeit und Haftung bei der Datenverarbeitung müssen klar geregelt sein, insbesondere bei mehreren beteiligten Parteien.
- Datensicherheit ist eine wesentliche Anforderung; KI-Systeme müssen vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch geschützt werden.
- DSGVO gilt für alle Informationen, die sich auf identifizierte oder identifizierbare Personen beziehen.
- Klare vertragliche Regelungen sind notwendig, um Verantwortlichkeiten bei der Datenverarbeitung zu definieren.
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) sind erforderlich, um ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
- Anonymisierung und Pseudonymisierung verringern das Risiko der Identifizierung betroffener Personen.
- Datenschutz sollte in der Entwicklungsphase von KI-Systemen berücksichtigt werden (Privacy by Design).
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist erforderlich, wenn eine Datenverarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte der Betroffenen darstellt.
- DSFA-Prozess umfasst systematische Beschreibung der Verarbeitung, Risikobewertung und Maßnahmen zur Risikominimierung.
- DSGVO sieht Bußgelder für Verstöße gegen die Vorschriften zur Durchführung einer DSFA vor.
- Betroffene haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten, was bei KI-Systemen schwierig sein kann.
- KI-Systeme müssen so gestaltet sein, dass sie die Rechte der Betroffenen effizient erfüllen können.
- Transparenz und Erklärbarkeit sind notwendig, um die Nachvollziehbarkeit von KI-Entscheidungen zu gewährleisten.
- Datenschutzmaßnahmen müssen kontinuierlich überprüft und aktualisiert werden.
- Frühzeitige Planung und Dokumentation von Datenschutzmaßnahmen sind entscheidend für die Einhaltung der DSGVO.
- Investition in TOM und DSFA ist wichtig für den Bestand von KI-Lösungen und das Vertrauen der Nutzer.

Ursprung:

Exxpress

Link: https://exxpress.at/news/meta-will-ihre-daten-heute-koennen-sie-noch-widerspruch-einlegen-so-gehts/

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https://exxpress.at/news/meta-will-ihre-daten-heute-koennen-sie-noch-widerspruch-einlegen-so-gehts/

Erstellt am: 2025-05-26 10:54:07

Autor:

Exxpress