Pensionsreform 2026: Früher in Ruhestand, aber zu höheren Kosten!

Erfahren Sie alles über die neuen Pensionsregelungen in Österreich: Antrittsalter, Bedingungen für Frühpension und finanzielle Änderungen.
Erfahren Sie alles über die neuen Pensionsregelungen in Österreich: Antrittsalter, Bedingungen für Frühpension und finanzielle Änderungen.

Österreich - Österreichs Pensionssystem steht aktuell im Fokus intensiver politischer Diskussionen. Mit verschiedenen Reformen sollen die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft und die Finanzierbarkeit der Pensionen langfristig gesichert werden. Ab 2026 haben Pflegekräfte die Möglichkeit, früher in den Ruhestand zu gehen, während gleichzeitig die Bedingungen für die sogenannte Korridorpension verschärft werden. Krankenversicherungsbeiträge steigen ab Juni 2025 und belasten die finanziellen Mittel der Pensionisten.

Das Regelpensionsalter bleibt für Männer bei 65 Jahren, während für Frauen das Pensionsantrittsalter schrittweise bis 2033 von derzeit 61,5 Jahren auf ebenfalls 65 Jahre angehoben wird. Dies betrifft insbesondere Frauen, die ab 1. Januar 1964 geboren wurden. Die Anhebung wirkt sich auf folgende Geburtsjahrgänge aus: Bis 1963 gilt ein Pensionsalter von 60 Jahren, während für Geburtsjahre ab Juli 1968 das Pensionsalter auf 65 Jahre festgelegt wird.

Vorzeitige Pensionsmöglichkeiten

Die Reformen betreffen auch verschiedene vorzeitige Pensionsmodelle. Die Korridorpension, die derzeit ab 62 Jahren mit 480 Versicherungsmonaten (40 Jahre) in Anspruch genommen werden kann, ändert sich ab 2026: Das Antrittsalter wird auf 63 Jahre angehoben und die erforderlichen Versicherungsmonate auf 504 (42 Jahre). Die monatlichen Abschläge betragen 0,425 %, was zu einem jährlichen Verlust von 5,1 % führt.

Eine weitere Möglichkeit ist die Schwerarbeitspension, die ebenfalls ab Jänner 2026 für Pflegeberufe geöffnet wird. Hier gilt ein Antrittsalter von 60 Jahren, wobei 120 Monate Schwerarbeit in den letzten 20 Jahren sowie mindestens 540 Versicherungsmonate (45 Jahre) nachgewiesen werden müssen. Abschläge in Höhe von 1,8 % pro Jahr sind zu beachten.

Die sogenannte Hacklerregelung ermöglicht eine Langzeitversicherungspension ab 62 Jahren, die ebenfalls 540 Beitragsmonate erfordert. Diese Regelung berücksichtigt Arbeitsjahre sowie Kindererziehungszeiten und hat jährliche Abschläge von 4,2 % zur Folge.

Finanzielle Auswirkungen und Reformmaßnahmen

Ab 1. Juni 2025 erhöht sich der Krankenversicherungsbeitrag für Pensionisten von 5,1 % auf 6 %, was für viele Senioren einen jährlichen Verlust von bis zu 200 Euro bedeutet. Zusätzlich wird ab November 2026 eine e-card-Gebühr von 25 Euro erhoben, wobei Mindestpensionisten ausgenommen sind. Die Reformen zielen darauf ab, die Pensionsausgaben langfristig zu senken, um der steigenden Anzahl an Pensionisten, die von derzeit etwa 2,5 Millionen auf 3,25 Millionen bis 2045 ansteigen könnte, gerecht zu werden.

Die Bundesregierung plant zudem eine Einführung der Teilpension ab 1. Januar 2026. Diese Regelung ermöglicht es den Arbeitnehmern, nach 42 Versicherungsjahren ihre Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig einen Teil ihrer Pension zu beziehen. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 4.000 Euro könnte bei Inanspruchnahme von 50 % Teilpension auf ein Nettogehalt von 2.475 Euro kommen.

Das gesamte Pensionssystem steht unter Druck, insbesondere angesichts der sinkenden Zahl an jungen Erwerbfähigen im Verhältnis zu den rentenbeziehenden Pensionisten. Der Bund muss jährlich rund 30 Milliarden Euro zur Finanzierung der Pensionen bereitstellen, was etwa 25 % des Gesamtbudgets ausmacht. Reformen sind daher unerlässlich, um die finanzielle Stabilität und Zukunft des Systems zu gewährleisten.

Für detaillierte Informationen zu den neuen Pensionsregelungen und deren Auswirkungen können folgende Links besucht werden: Kosmo , Sozialministerium , Heute.

Details
Vorfall Gesetzgebung
Ort Österreich
Quellen