Heute ist der 5.06.2025
Datum: 5.06.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/60-62-63-oder-doch-65-ab-wann-duerft-ihr-in-pension-gehen/):
- Österreichs Pensionssystem steht im Fokus politischer Diskussionen.
- Ab 2026 dürfen Pflegekräfte früher in den Ruhestand.
- Bedingungen für die Korridorpension (vorzeitiger Ruhestand mit Abschlägen) werden verschärft.
- Krankenversicherungsbeiträge steigen.
**Regelpensionsalter:**
- Männer: Regelpensionsalter bleibt bei 65 Jahren.
- Frauen: Aktuelles Pensionsantrittsalter bei 61,5 Jahren, Anhebung auf 65 Jahre bis Mitte 2033.
- Geburtsjahr beeinflusst das Pensionsalter:
- Bis 1963: 60 Jahre
- Jänner-Juni 1964: 60,5 Jahre
- Juli-Dezember 1964: 61 Jahre
- Ab Juli 1968: 65 Jahre
**Vorzeitige Pensionsmodelle:**
- Korridorpension:
- Aktuell ab 62 Jahren und 480 Versicherungsmonaten (40 Jahre).
- Ab 2026: Antrittsalter auf 63 Jahre, erforderliche Versicherungszeit auf 504 Monate (42 Jahre).
- Abschläge: 0,425% pro Monat, jährlich 5,1% Verlust.
- Schwerarbeitspension:
- Ab Jänner 2026 auch für Pflegeberufe.
- Antritt ab 60 Jahren, Abschläge von 1,8% pro Jahr.
- Voraussetzungen: 120 Monate Schwerarbeit in den letzten 20 Jahren, 540 Versicherungsmonate (45 Jahre).
- Langzeitversicherungspension (Hacklerregelung):
- Mindestalter 62 Jahre, 540 Beitragsmonate (45 Jahre).
- Berücksichtigt Arbeitsjahre, Präsenz- und Zivildienst, bis zu 60 Monate Kindererziehungszeit.
- Abschläge: 4,2% jährlich.
**Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitspension:**
- Für Personen, die aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten können.
- Voraussetzungen: Ärztliche Bestätigung, Alter unter regulärer Alterspension, ausreichende Einzahlungen, Unmöglichkeit einer Umschulung.
**Finanzielle Änderungen für Pensionisten:**
- Ab 1. Juni 2025: Krankenversicherungsbeiträge steigen von 5,1% auf 6%.
- Ab November 2026: e-card-Gebühr von 25 Euro, ausgenommen Mindestpensionisten.
Source 2 (https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Soziales/Sozialversicherung/Pensionsversicherung/Pensionsarten/Vorzeitige-Alterspensionen-f%C3%BCr-langjaehrig-Versicherte.html):
- Langjährig Versicherte können unter Umständen vorzeitig eine Pension beanspruchen.
- Regelpensionsalter für Männer: 65 Jahre.
- Pensionsantrittsalter für Frauen wird ab 1. Jänner 2024 schrittweise von 60 Jahren auf 65 Jahre bis 2033 angehoben.
- Frauen mit Geburtsdatum ab 1. Jänner 1964 sind erstmals betroffen.
- Für Frauen mit Geburtsdatum ab 1. Juli 1968 gilt 65 Jahre als generelles Pensionsantrittsalter.
- Vorzeitige Pension kann mit Abschlägen verbunden sein.
**Frühpensionsarten:**
1. **Korridorpension:**
- Frühestens ab 62 Jahren in Anspruch nehmbar.
- Mindestanzahl an Versicherungsmonaten: 480 (40 Jahre).
- Für Frauen ab 2028 relevant, da bis dahin Alterspension vor 62 möglich ist.
2. **Schwerarbeitspension:**
- Frühestens ab 60 Jahren in Anspruch nehmbar.
- Mindestanzahl an Versicherungsmonaten: 540 (45 Jahre).
- Mindestens 120 Schwerarbeitsmonate (10 Jahre) innerhalb der letzten 240 Kalendermonate erforderlich.
- Antrag beim Pensionsversicherungsträger erforderlich.
3. **Langzeitversicherungspension „Hacklerregelung“:**
- Häufigste Frühpensionsart neben Korridorpension.
- Anspruchsvoraussetzungen variieren je nach Geschlecht und Geburtsjahrgang.
- Männer ab Jahrgang 1954: 62 Jahre und 540 Beitragsmonate.
- Frauen nach 31.12.1958:
- 1962-1963: 60 Jahre, 540 Monate.
- 1964: 60 ½ Jahre, 540 Monate.
- 1964: 61 Jahre, 540 Monate.
- 1965: 61 ½ Jahre, 540 Monate.
- Ab 1965: 62 Jahre, 540 Monate.
- Individuelle Auskünfte und Anträge bei zuständigem Pensionsversicherungsträger.
**Pensionswegfall:**
- Auszahlung aller vorzeitigen Alterspensionen wird gestoppt, wenn:
- Erwerbseinkommen über 551,10 Euro (2025).
- Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung besteht.
- Selbständiger landwirtschaftlicher Betrieb mit Einheitswert über 2.400 Euro.
- Monatlicher Bezug aus öffentlichem Mandat über 5.550,92 Euro.
- Letzte Aktualisierung: 24. April 2025.
Source 3 (https://www.heute.at/s/jetzt-fix-so-viel-laenger-muessen-wir-kuenftig-arbeiten-120105811):
- Die österreichische Regierung plant Maßnahmen zur Reform des Pensionssystems, um die langfristige Finanzierbarkeit zu sichern.
- Aktuell gibt es in Österreich etwa 2,5 Millionen Pensionisten, bis 2045 wird eine Zunahme auf 3,25 Millionen erwartet.
- Die Anzahl der jungen Menschen, die in das System einzahlen, sinkt.
- Der Bund muss jährlich 30 Milliarden Euro zur Finanzierung der Pensionen bereitstellen, was 25 Prozent des Gesamtbudgets entspricht.
- Die Maßnahmen wurden von den Klubobleuten August Wöginger (ÖVP) und Yannick Shetty (NEOS) im Parlament vorgestellt; die SPÖ-Ministerin Korinna Schumann war nicht anwesend.
- Die Reform umfasst folgende Punkte:
- Zugang zur Korridorpension wird von 62 auf 63 Jahre angehoben, die erforderlichen Versicherungsjahre von 40 auf 42 Jahre. Diese Regelung soll ab 1. Januar 2026 gelten.
- Einsparungen durch die spätere Frühpension werden auf eine Milliarde Euro bis 2029/30 geschätzt.
- Neuregelung der Aliquotierung: Personen, die ihre Pension im Vorjahr antreten, erhalten 50 Prozent der jährlichen Pensionserhöhung.
- Einführung der Teilpension ab Januar 2026: Arbeitnehmer können nach 42 Versicherungsjahren ihre Arbeitszeit reduzieren und einen Teil ihrer Pension beziehen.
- Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit 4.000 Euro brutto, der 50 Prozent Teilpension in Anspruch nimmt, hätte netto 2.475 Euro monatlich.
- Die Teilpension soll die Beschäftigung im Alter attraktiver machen und Einsparungen von 120 Millionen Euro im Jahr 2026 bis zu einer Milliarde Euro im Jahr 2029 bringen.
- Einführung eines gesetzlichen Nachhaltigkeitsmechanismus, der sicherstellen soll, dass die staatlichen Zuschüsse ins Pensionssystem reduziert werden.
- Ab 1. Juni 2025 werden die Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten von 5,1 auf 6 Prozent erhöht, was zu einem Verlust von bis zu 200 Euro pro Jahr führen kann.