Österreichs Regierung beschließt: Eheverbot für Minderjährige und Verwandte!

Österreich - Österreich hat heute beschlossen, das Eherecht umfassend zu verschärfen. Ein neuer Gesetzesentwurf legt das Heiratsalter ohne Ausnahmen auf 18 Jahre fest. Dieses Gesetz, das am Mittwoch im Ministerrat beschlossen wurde, sieht vor, dass Ehen zwischen Cousins vollständig verboten werden. Der Schritt zielt darauf ab, insbesondere Zwangsverheiratuungen und verwandtschaftliche Abhängigkeitsverhältnisse zu bekämpfen. Bisherige Sondergenehmigungen für Heiratsanträge ab 16 Jahren mit elterlicher Zustimmung wurden abgeschafft, was die Regelungen deutlich strafft.
Die Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hob hervor, dass die Maßnahme einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen Zwangsehen leistet. Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) sieht in der Regelung eine entscheidende Maßnahme gegen Kinder- und Zwangsehen. Dem neuen Gesetz zufolge müssen bei standesamtlichen Hochzeiten auch die Geburtsurkunden der Eltern vorgelegt werden, um Verwandtschaftsverhältnisse zu überprüfen. DNA-Tests sind explizit nicht vorgesehen.
Details zu den neuen Regelungen
Die neuen Regeln sind darauf ausgelegt, den rechtlichen Rahmen und die gesellschaftlichen Standards in Österreich zu stärken. Künftig dürfen nur Ehen anerkannt werden, die dem Recht des Wohnsitzlandes entsprechen. Dies betrifft auch Ehen, die von Minderjährigen oder nahen Verwandten im Ausland geschlossen wurden, die nun nicht mehr anerkannt werden. Die Streichung von Ausnahmen wird auch mit den Forderungen von UNICEF nach einem globalen Mindestalter für die Ehe verknüpft.
Zusätzlich betont Zadic, dass die Anhebung des Ehealters auf 18 Jahre den jungen Menschen in Österreich Schutz bietet und mit den internationalen Menschenrechtsstandards übereinstimmt. Gerichte müssen künftig prüfen, ob die Eheschließungen von Minderjährigen oder verwandten Personen im Ausland in Österreich anerkannt werden, wobei Aspekte wie das Kindeswohl und die „ordre public Klausel“ berücksichtigt werden müssen.
Forschung zu Zwangsverheiratung in Österreich
Die aktuellen rechtlichen Änderungen stehen im Kontext laufender Forschungen zu Zwangsverheiratung und Abhängigkeitssituationen bei Eheschließungen in Österreich. Diese beinhalten Menschenhandel, Aufenthaltsehen und Kinderehen. Interdisziplinäre Forschungsprojekte, wie das von der Caritas Wien und verschiedenen Universitäten, sind darauf ausgelegt, praxisorientierte Handlungsoptionen zu entwickeln. Der Fokus für 2023 liegt auf Rechtsanalysen und Erhebungen zu den aktuellen Herausforderungen, während für 2024 die Entwicklung von Handlungsempfehlungen und Tools zur Sensibilisierung auf der Agenda steht.
Die Maßnahmen, die Österreich jetzt ergreift, sind somit nicht nur eine Reaktion auf aktuelle gesellschaftliche Probleme, sondern auch Teil eines umfassenden Ansatzes, um die Rechte der Betroffenen zu stärken und Zwangsverheiratung gezielt zu bekämpfen.
Österreich wird mit diesen neuen Regelungen einen Schritt in Richtung eines verantwortungsvolleren Eherechts machen, das stärker auf den Schutz von Minderjährigen und die Achtung der Menschenrechte fokussiert ist. Weitere Entwicklungen in diesem Bereich werden mit Spannung erwartet.
Details zu den gesetzlichen Änderungen können in den Berichten von oe24 und kurier nachgelesen werden, während die umfassenden Studien zu Zwangsverheiratung in Österreich auf der Seite des Ludwig Boltzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte zu finden sind.
Details | |
---|---|
Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | Österreich |
Quellen |