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Heute ist der 5.06.2025

Datum: 5.06.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/oesterreich/politik/regierung-greift-durch-striktes-aus-fuer-ehen-unter-18/635126531):
- Österreich verschärft das Eherecht.
- Heiratsalter wird auf 18 Jahre festgelegt, ohne Ausnahmen.
- Ehen zwischen Cousins werden verboten.
- Ministerrat beschloss umfassende gesetzliche Änderungen am Mittwoch.
- Neues Gesetzespaket untersagt Kinderehen vollständig.
- Eheschließung nur noch ab vollendetem 18. Lebensjahr möglich.
- Ziel: Schutz vor Zwangsverheiratungen und verwandtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnissen.
- Bei standesamtlichen Hochzeiten muss die Geburtsurkunde der Eltern vorgelegt werden.
- Dies dient zur Überprüfung von Verwandtschaftsverhältnissen.
- DNA-Tests sind nicht vorgesehen.
- Fokus auf im Ausland geschlossene Ehen, insbesondere Kinderehen nach islamischem Recht.
- Künftig werden nur Ehen anerkannt, die dem Recht des Wohnsitzlandes (Österreich) entsprechen.
- Verheiratungen von Minderjährigen oder Cousins, auch im Ausland geschlossen, werden nicht mehr anerkannt.

Source 2 (https://kurier.at/politik/inland/regierung-alma-zadic-heirat-eheverbot-cousinen-ehen-verbot/402937917):
- Die Regierung hat die Abschaffung von Ausnahmen beim Ehealter von 18 Jahren beschlossen.
- Sondergenehmigungen für Heiratsanträge ab 16 Jahren mit elterlicher Zustimmung werden gestrichen.
- Ehen zwischen Verwandten bis zur vierten Seitenlinie (z.B. Cousins, Nichten/Neffen mit Onkeln/Tanten) werden unzulässig.
- Justizministerin Alma Zadic (Grüne) bezeichnete die Maßnahme als Beitrag im Kampf gegen Zwangsehen.
- Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) sieht die Regelung als wichtige Maßnahme gegen Kinder- und Zwangsehen.
- Bisher gab es Sondergenehmigungen für Unter-18-Jährige, die nun aufgehoben werden.
- Heiratsanträge von Personen ab 16 konnten bisher gerichtlich genehmigt werden, wenn der Partner volljährig war und die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorlag.
- Die neuen Regelungen sind Teil des Regierungsprogramms, das bisher nicht umgesetzt wurde.
- Die Streichung der Ausnahmen wird unter anderem mit einer Forderung von UNICEF nach einem weltweiten Ehealter von 18 Jahren begründet.
- Zadic betont, dass die Anhebung des Ehealters auf 18 Jahre junge Menschen in Österreich schützt und internationalen Menschenrechtsstandards entspricht.
- Künftig müssen Gerichte bei Eheschließungen von Minderjährigen oder nahen Verwandten im Ausland prüfen, ob diese in Österreich anerkannt werden.
- Bei der Prüfung müssen das Kindeswohl und die "ordre public Klausel" beachtet werden, die besagt, dass ausländische Rechtsbestimmungen nicht angewendet werden, wenn sie nicht mit den Grundwerten der österreichischen Rechtsordnung vereinbar sind.

Source 3 (https://gmr.lbg.ac.at/forced-marriages-lagebericht-zwangsverheiratung-in-oesterreich/):
- Forschungsgegenstand: Zwangs- und Abhängigkeitssituationen im Zusammenhang mit Eheschließungen, einschließlich Menschenhandel, Aufenthaltsehen, Kinderehen und Frühverheiratung.
- Ziel: Multidimensionale Standortbestimmung in Österreich basierend auf einem Menschenrechtsansatz.
- Projekt umfasst Rechtsanalyse und Ursachenforschung zur Entwicklung praxisorientierter Handlungsoptionen.
- Interdisziplinäres Forschungsteam gebildet aus:
- Caritas Wien
- Verein Orient Express
- Universität Wien/Institut für Strafrecht und Kriminologie
- Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR).
- Arbeitsfokus 2023: Rechtsanalyse und Erhebungen.
- Arbeitsfokus 2024: Entwicklung von Handlungsoptionen und Praxistools.
- Schwerpunkte:
- Darstellung des internationalen Rechtsrahmens zu Zwangsverheiratungen.
- Analyse nationaler Rechtsvorschriften (Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht/Aufenthaltsrecht).
- Empirische Erhebungen (Aktenanalyse, Interviews), Ursachenforschung, Analyse quantitativer Daten.
- Identifikation spezifischer Handlungsoptionen für verschiedene Stakeholder (staatliche Akteure, Opferschutzeinrichtungen).
- Entwicklung von Umsetzungstools für Bewusstseinsbildung sowie Aus- und Weiterbildung.
- Methodik: Methodenmix aus Rechtsanalyse, Fallaktenanalyse und empirischen Erhebungen zur Ursachenforschung und Prävention.
- Ziel der Umsetzungstools: Sicherstellung der Nachhaltigkeit der Forschungsergebnisse in der Praxis.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-28 10:28:08

Autor:

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