Neuer Kollektivvertrag für die Chemie: Löhne steigen um 2,65%!
Einigung auf neuen Kollektivvertrag in der chemischen Industrie Österreichs: Lohnerhöhung um 2,65 % ab 1. Mai 2025.
Neuer Kollektivvertrag für die Chemie: Löhne steigen um 2,65%!
Am 23. April 2025 wurde nach einer 13-stündigen Verhandlungsrunde eine Einigung über einen neuen Kollektivvertrag für die chemische Industrie in Österreich erzielt. Laut OTS gab der Arbeitgeber-Verhandlungsleiter Ernst Gruber an, dass diese Einigung in Anbetracht der Herausforderungen durch die gegenwärtige Wirtschaftskrise besonders bedeutend sei. Der neue Kollektivvertrag wird ab dem 1. Mai 2025 in Kraft treten.
Die Regelungen des neuen Kollektivvertrags sehen eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um durchschnittlich 2,65 Prozent vor, was mindestens eine Erhöhung um 80 Euro und maximal um 113 Euro bedeutet. Darüber hinaus erhalten die Verwendungsgruppen V, Va und VI eine einheitliche Erhöhung von 60 Euro. Auch die Lehrlingseinkommen werden um 2,65 Prozent angehoben, was die Branche in einem zunehmend wettbewerbsintensiven Umfeld unterstützt.
Kollektivvertrag im Detail
Der Kollektivvertrag gilt für alle Angestellten der chemischen Industrie in Österreich und umfasst einen räumlichen Geltungsbereich von allen Bundesländern. Der Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs (FCIO) vertritt dabei rund 230 Mitgliedsunternehmen, die gemeinsam über 50.000 Mitarbeiter beschäftigen und im Jahr 2024 Waren im Wert von 19,3 Milliarden Euro produzieren werden. Diese Rahmenbedingungen werden in dem Kollektivvertrag, der seit dem 1. November 1991 besteht, festgelegt. Für die Unternehmen der chemischen Industrie bedeutet dies eine durchschnittliche Erhöhung der Ausgaben um 2,02 Prozent, die sich auf die neuen Löhne auswirkt.
Die bestehende Normalarbeitszeit beträgt 38 Stunden pro Woche, kann jedoch in bestimmten Fällen auf bis zu 44 Stunden ausgeweitet werden. Überstunden werden mit einem Zuschlag von 50 Prozent vergütet, während Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr sowie Arbeiten an Sonn- und Feiertagen mit 100 Prozent vergütet werden. Zusätzlich sieht der Kollektivvertrag folgende Sonderzahlungen vor:
| Lehrjahre | Vergütung |
|---|---|
| 1. Lehrjahr | € 931,22 |
| 2. Lehrjahr | € 1.197,24 |
| 3. Lehrjahr | € 1.574,78 |
| 4. Lehrjahr | € 2.116,63 |
Weitere Regelungen und Ausblicke
Besondere Bestimmungen, wie die Schlichtung durch einen paritätischen Ausschuss bei Streitigkeiten und eine Günstigkeitsklausel, runden das Regelwerk ab. Die Anhebung der Mindestgrundgehälter bildet zudem einen wesentlichen Teil der Verhandlungen. Im Rahmen der Verhandlungen wurde auch die IST-Erhöhung für 2024, die eine Erhöhung von 6,33 Prozent für die Ist-Gehälter vorsieht, angesprochen.
Mit diesen umfassenden Anpassungen zielt der neue Kollektivvertrag darauf ab, die Attraktivität der Branche zu steigern und gleichzeitig dem wirtschaftlichen Umfeld Rechnung zu tragen. WKO hebt hervor, dass der Kollektivvertrag nicht nur die Rahmenbedingungen für die Angestellten festlegt, sondern auch den Mitgliedsfirmen des Fachverbandes eine verlässliche Grundlage für ihre wirtschaftlichen Aktivitäten bietet.
In einem zunehmend herausfordernden wirtschaftlichen Klima sind diese neuen Regelungen ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung der chemischen Industrie in Österreich. Für die Zukunft wird es entscheidend sein, wie sich diese Maßnahmen auf die Beschäftigung und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Branche auswirken.
Für detailliertere Informationen über die Neuerungen und deren Implementierung können Interessierte einen Blick auf die Webseite des Fachverbandes werfen: Kollektivvertrag.at.