Mysteriöser Kaiseradler verschwunden: Warnung vor vergifteten Eiern!

Ragelsdorf, Österreich - Im Bezirk St. Pölten/Land ist ein alarmierender Fall von mutmaßlicher Naturkriminalität aufgetreten. Aktuell suchen die Behörden nach einem vermissten Kaiseradler, während die Ermittlungen zu einem vergifteten Vogelschutzgebiet gleichzeitig intensiv vorangetrieben werden. Die Polizei hat es in den letzten Tagen mit einem besonders besorgniserregenden Vorfall zu tun, der die Öffentlichkeit alarmiert und ernsthafte Fragen zum Schutz der heimischen Tierwelt aufwirft.
Der Kaiseradler, der zuletzt am 19. Mai 2025 mit einem GPS-Sender signalisierte, wird seit dem Verlust seiner Spur dringend gesucht. Später wurde der abgetrennte Sender in Ragelsdorf gefunden, was auf ein Verdacht erweckt, dass der Adler vorsätzlich getötet und der Sender gezielt entfernt wurde. Toxikologische Untersuchungen haben zudem ergeben, dass in drei von insgesamt sechs vergifteten Rohrweihen und mehreren vergifteten Eiern das hochgiftige Pestizid Carbofuran nachgewiesen wurde. Dieses Gift ist in der EU seit Jahren verboten und stellt sowohl für Menschen als auch für Tiere eine gesundheitliche Gefährdung dar, wie Kleine Zeitung berichtete.
Ermittlungen im Gange
Das Landeskriminalamt Niederösterreich hat die Ermittlungen wegen vorsätzlicher Schädigung des Tierbestandes aufgenommen und warnt die Bevölkerung vor möglichen weiteren vergifteten Ködern, insbesondere für Hundebesitzer. Die Polizei setzt bei der Suche nach dem Kaiseradler auf den Einsatz von Kadaver- und Giftspürhunden sowie Polizeidrohnen. Bei der Suche wurden bereits mehrere tote Rohrweihen entdeckt, die auf eine potenzielle Gefährdung der Greifvogelpopulation hinweisen.
Zusätzlich sind die Ermittler auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Diese sollen zur Klärung des Verbleibs des Kaiseradlers und der vergifteten Eier beitragen. Zeugen können sich vertraulich an das Landeskriminalamt wenden unter der Telefonnummer 059133-30-3333, wie in einem Bericht von Mein Bezirk angegeben wird.
Schutzbestimmungen für Greifvögel
In Deutschland und Österreich unterliegen Greifvögel wie der Kaiseradler strengen gesetzlichen Regelungen. Laut Greifvogelverfolgung sind diese Arten durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt, was die Jagd, Tötung oder das Verfolgen dieser Vögel strikt untersagt. Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Die Tötung eines Greifvogels erfüllt den Straftatbestand des Tierschutzgesetzes, und das absichtliche Auslegen von Giftködern für solche geschützten Tiere stellt eine schwerwiegende Straftat dar, die erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Das Versagen beim Schutz solcher Arten stellt eine ernste Bedrohung für die Biodiversität dar und muss entsprechend verfolgt werden.
Diese Vorfälle verdeutlichen die Notwendigkeit eines effektiven Schutzes für bedrohte Tierarten, sowie die Verantwortung jedes Einzelnen, zur Erhaltung der Natur beizutragen. Die kommenden Tage werden entscheidend sein, um den Verbleib des Kaiseradlers zu klären und mögliche Übeltäter zur Rechenschaft zu ziehen.
Details | |
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Vorfall | Naturkriminalität |
Ursache | vorsätzliche Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes, gesundheitsschädlich |
Ort | Ragelsdorf, Österreich |
Quellen |