Lebenslange Haft für Mann: 16-Jährigen nach sexueller Ausbeutung ermordet

Ein 45-Jähriger wurde wegen Mordes an einem 16-Jährigen in Wien zu lebenslanger Haft verurteilt, nachdem er ihn brutal ermordet hatte.
Ein 45-Jähriger wurde wegen Mordes an einem 16-Jährigen in Wien zu lebenslanger Haft verurteilt, nachdem er ihn brutal ermordet hatte. (Symbolbild/DNAT)

Lebenslange Haft für Mann: 16-Jährigen nach sexueller Ausbeutung ermordet

Favoriten, Österreich - Ein 45-jähriger Mann aus Oberösterreich wurde am Wiener Straflandesgericht wegen Mordes und sexuellen Missbrauchs Jugendlicher zu lebenslanger Haft verurteilt. Dies wurde am 17.06.2025 bekannt gegeben. Der Angeklagte hatte im Oktober 2024 in Favoriten einen 16-jährigen Jugendlichen mit 50 Axthieben getötet. Diese abscheuliche Tat steht im Kontext wiederholter sexueller Handlungen, für die der Mann den Jugendlichen seit April 2024 regelmäßig bezahlt hatte.

Das Opfer, ein 16-jähriger junger Mann bulgarischer Herkunft, war von seiner Familie zur Prostitution gezwungen worden. Sein Bruder trat dabei als Zuhälter auf und verlangte stetig höhere Beträge für die Treffen mit dem Angeklagten. Der Mann gab an, bis zu 1.500 Euro für Wochenendtreffen zu zahlen, während er gleichzeitig Alkohol und Crystal Meth konsumierte.

Die Tat und ihre Folgen

Am 6. Oktober 2024 lehnte das Opfer einen weiteren Geschlechtsverkehr ab, was den Angeklagten in einen tödlichen Frustzustand versetzte. In einem unbeherrschten Moment holte er eine Axt und fügte dem Jugendlichen 50 Hiebe zu, die letztlich zu seinem Tod führten. Der Angeklagte erinnerte sich nur an zwei Schläge und erklärte, dass er „voll drauf“ gewesen sei. Nach der Tat fand er das blutende Opfer und wollte Suizid begehen, wurde jedoch von seiner Schwester überredet, die Polizei zu alarmieren.

Ein Gerichtsverfahren folgte, in dem der Vorsitzende des Geschworenengerichts die Tat als „Overkill“ bezeichnete und lebenslange Haft als alternativlos ansah. Obwohl der Angeklagte sich schuldig bekannte, wurde die Verhandlung aufgrund seines schlechten Gesundheitszustands und eines vorherigen Suizidversuchs in Haft mehrfach unterbrochen. Er meldete volle Berufung gegen das Urteil an, das jedoch bislang nicht rechtskräftig ist.

Gesetzlicher Rahmen für Sexualstraftaten

Der Fall wirft auch ein Schlaglicht auf die rechtlichen Grundlagen im Bereich der sexuellen Selbstbestimmung. Laut den rechtlichen Bestimmungen sind sexuelle Straftaten wie sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung und Zuhälterei schwerwiegende Vergehen, deren Verurteilung oft gesellschaftlichen Druck unterliegt. Reformen im Sexualstrafrecht, die nach den Vorfällen in Köln 2015/2016 eingeführt wurden, zielten darauf ab, den Opferschutz zu verbessern und die Bedeutung von einvernehmlichen Handlungen zu unterstreichen.

Insbesondere die Fälle von sexuellem Missbrauch von Jugendlichen zeigen, dass die Gesellschaft mehr Maßnahmen fordert, um die Täter zur Verantwortung zu ziehen. Ein Grundsatz, dass „Nein heißt Nein!“, wurde eingeführt, um Missverständnisse und Bagatellisierung von Übergriffen zu vermeiden. Doch gerade im Rahmen von Sexualstraftaten ist die Beweisführung oft schwierig, da häufig Aussagen gegen Aussagen stehen.

In Deutschland wurden im Jahr 2021 über 1.263 Personen für sexuelle Übergriffe verurteilt, wobei viele Urteile im unteren Drittel des Strafrahmens lagen. Diese Daten unterstreichen, dass ein Umdenken in der Justiz notwendig ist, um die Schwere solcher Delikte angemessen zu ahnden. Experten fordern, dass die Mindeststrafen nicht als alleinige Richtlinien für die Strafzumessung dienen sollten, um den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

Die Komplexität der strafrechtlichen Regelungen rund um sexuelle Delikte erfordert eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema. Es braucht klare unsere Justiz tragende Richtlinien, um eine gerechte und angemessene Sanktionierung für die begangenen Taten zu gewährleisten. Der aktuelle Fall des 45-jährigen Mannes wird in diesem Kontext von großem Interesse sein und könnte als Präzedenzfall für künftige Verfahren dienen.

Für weiterführende Informationen zu sexualstrafrechtlichen Aspekten und deren rechtlichen Rahmenbedingungen besuchen Sie nh-legal sowie kripoz.

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