Steuerbefreiung für N1-Fahrzeuge: Erleichterung für Unternehmer in Österreich!

Klaus Edelsbrunner begrüßt die NoVA-Befreiung für N1-Fahrzeuge ab Juli 2025, um steuerliche Entlastungen für den Fahrzeughandel zu schaffen.
Klaus Edelsbrunner begrüßt die NoVA-Befreiung für N1-Fahrzeuge ab Juli 2025, um steuerliche Entlastungen für den Fahrzeughandel zu schaffen. (Symbolbild/DNAT)

Steuerbefreiung für N1-Fahrzeuge: Erleichterung für Unternehmer in Österreich!

Österreich - Die kommenden Änderungen zur Normverbrauchsabgabe (NoVA) für N1-Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2025 in Kraft treten, stoßen auf positive Resonanz im Fahrzeughandel. Klaus Edelsbrunner, Obmann des Bundesgremiums Fahrzeughandel in der WKÖ, begrüßt die Klarstellungen zur NoVA-Befreiung für diese Fahrzeugklasse. Diese Befreiung wurde im Regierungsprogramm 2025 beschlossen und hat das Ziel, die Bedingungen für leichte Nutzfahrzeuge, also N1-Fahrzeuge, zu verbessern. Für den Fahrzeughandel stellt dies einen entscheidenden Erfolg dar, nachdem im März 2025 die Abschaffung der NoVA-Pflicht für die gesamte Fahrzeugklasse N1 angekündigt wurde.

Ursprünglich sah der Gesetzesentwurf vor, dass die NoVA-Befreiung an das Kriterium der „einfachen Ausstattung“ gekoppelt war. Dies hätte zu einer Mehrbelastung für N1-Fahrzeuge geführt, da sie nach einer ungünstigeren Berechnungsformel für M1-Fahrzeuge behandelt worden wären. Nach intensiven Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern konnten die zentralen Anliegen des Fahrzeughandels jedoch berücksichtigt werden. So gilt das Kriterium „einfache Ausstattung“ jetzt nur für Fahrzeuge mit offenem Aufbau und einer spezifischen Bordwandkonfiguration.

Neuigkeiten zur NoVA-Befreiung

Ein weiteres wichtiges Element der Neuregelung ist die Einführung einer Übergangsregelung. Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2025 einen Kaufvertrag haben und deren Lieferung bis spätestens 31. Dezember 2025 erfolgt, kann die alte Rechtslage angewendet werden. Dies soll steuerliche Mehrbelastungen aufgrund von Lieferzeiten verhindern. Edelsbrunner hebt hervor, dass die Änderungen eine signifikante Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf darstellen und somit den Fahrzeughändlern und deren Kunden zugutekommen.

Die NoVA selbst ist eine Steuer, die bei der Erstzulassung von Fahrzeugen in Österreich fällig wird. Ab Juli 2025 entfällt diese Abgabe für N1-Fahrzeuge, zu denen unter anderem Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleintransporter gehören. Hersteller wie Ford Transit, Mercedes Sprinter und VW Crafter profitieren von dieser Erleichterung, die rückwirkend auch für alle Zulassungen ab dem 1. Juli 2025 gilt. Fahrzeuge, die vor diesem Stichtag zugelassen werden, sind weiterhin noVA-pflichtig.

Ökonomische Auswirkungen

Die Steuerbefreiung hat erhebliche finanzielle Vorteile für Unternehmer, Handwerker, Landwirte und Privatpersonen, die N1-Fahrzeuge nutzen. Beispielsweise kann ein typischer Kleintransporter ohne NoVA rund 4.200 Euro weniger kosten, was einer Steuerersparnis von etwa 1.890 Euro pro Fahrzeug entspricht. Insgesamt führt die NoVA-Befreiung zu jährlichen Einsparungen von rund 142 Millionen Euro für die österreichischen Betriebe, was insbesondere für die kleineren und mittleren Unternehmen von Bedeutung ist.

Das Entlastungspaket der Bundesregierung, das die NoVA-Befreiung für N1-Fahrzeuge beinhaltet, zielt darauf ab, den rechtlichen Zustand vor der Einführung der NoVA im Jahr 2021 wiederherzustellen. Vorführfahrzeuge, die nach dem 1. Juli 2025 zugelassen werden, unterliegen ebenfalls nicht mehr der NoVA-Pflicht. Dies stellt sicher, dass sowohl Händler als auch Käufer von den neuen Regelungen profitieren können.

Mit der bevorstehenden Reform wird eine Modernisierung der Fahrzeugflotten erwartet, auch wenn kurzfristig ein leichter Anstieg der Emissionen zu verzeichnen sein könnte. Die Anpassungen zeigen somit das Bestreben der Regierung, den Fahrzeughandel zu entlasten und gleichzeitig umweltpolitische Ziele zu berücksichtigen.

Für weitere Informationen zu den neuen Regelungen zur NoVA für N1-Fahrzeuge siehe: OTS, Team 23 Tax und WKO.

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OrtÖsterreich
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