Krankenstand: So sichern Sie Ihre Rechte und Ihr Einkommen!

Oberösterreich, Österreich - Der Krankenstand ist ein sensibles Thema, das sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betrifft. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, im Krankheitsfall zu Hause zu bleiben und sich zu erholen. Dies wird durch verschiedene gesetzliche Regelungen unterstützt, über die speziell Arbeitnehmer in Österreich informiert werden sollten. Kosmo berichtet, dass Mitarbeiter während ihrer Erkrankung Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Diese Regelung gilt für die gesamte Dauer ihrer Abwesenheit und wird in zwei Phasen unterteilt.
In der ersten Phase erhalten Mitarbeiter während ihrer Krankheit für bis zu 12 Wochen das volle Entgelt, abhängig von der Dauer ihres Arbeitsverhältnisses. Danach wird das Entgelt für vier Wochen auf die Hälfte reduziert. In dieser Zeit können Arbeitnehmer zusätzlich auf halbes Krankengeld von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zurückgreifen, das jedoch beantragt werden muss. Nach Ablauf der halben Entgeltfortzahlung haben die Betroffenen Anspruch auf volles Krankengeld, wenn sie weiterhin arbeitsunfähig sind.
Entgeltfortzahlung erläutert
Die Dauer der Entgeltfortzahlung hängt von der Betriebszugehörigkeit ab:
Dauer des Arbeitsverhältnisses | Volles Entgelt (Wochen) | Halbes Entgelt (Wochen) |
---|---|---|
1. Jahr | 6 | 4 |
2. bis 15. Jahr | 8 | 4 |
16. bis 25. Jahr | 10 | 4 |
Ab 26. Jahr | 12 | 4 |
Ein weiterer wichtiges Detail ist, dass bei Arbeitsunfällen bereits nach 8 Wochen Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung besteht, sich die Regelungen hier jedoch an den spezifischen Umständen orientieren. Die Arbeiterkammer hebt hervor, dass das Krankengeld ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit zur Auszahlung kommt, vorausgesetzt, es wird kein Entgelt mehr bezogen.
Krankengeld und seine Regelungen
Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach dem sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelt des letzten Kalendermonats vor dem Ende des vollen Entgeltanspruchs. Zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit erhalten Arbeitnehmer 50% ihrer Bemessungsgrundlage. Nach dem 43. Tag steigt der Prozentsatz auf 60%. Zudem wird das Krankengeld in der Regel bis zu 26 Wochen gewährt, kann jedoch unter bestimmten Bedingungen auf 52 Wochen verlängert werden. Für weitere Informationen zu diesem Thema steht ein umfangreiches Angebot an Themen und Produkten bereit, die in Oberösterreich von Interesse sind.
Es ist wichtig zu beachten, dass es auch Gruppen von Personen gibt, die kein Anrecht auf Krankengeld haben. Dazu zählen beispielsweise geringfügig Beschäftigte oder Praktikanten, ebenso wie Personen, die durch Trunkenheit, Drogenmissbrauch oder andere selbstverschuldete Umstände arbeitsunfähig werden. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen hat jeder Arbeitnehmer jedoch seinen Anspruch auf volle Urlaubstage, selbst während längerer Krankheitsperioden.
Insgesamt verdeutlicht der Krankenstand, wie wichtig die Kenntnis der eigenen Rechte am Arbeitsplatz ist. Diese Informationen helfen Arbeitnehmern, besser auf ihre Bedürfnisse zu reagieren und im Krankheitsfall korrekt vorzugehen.
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Ort | Oberösterreich, Österreich |
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