Heute ist der 6.06.2025
Datum: 6.06.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/krankenstand-diese-rechte-haben-mitarbeiter-wirklich/):
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Source 3 (https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/krankheitundpflege/krankheit/Geld_bei_Krankheit.html):
- Arbeitgeber müssen während der Krankheit Entgelt zahlen, das auch Überstunden und Zulagen umfasst.
- Zunächst wird das volle Entgelt gezahlt, später zur Hälfte.
- Während der halben Entgeltfortzahlung erhalten Arbeitnehmer zusätzlich halbes Krankengeld von der Krankenversicherung (ÖGK).
- Nach Ende der halben Entgeltfortzahlung erhalten Arbeitnehmer volles Krankengeld.
- Krankengeld muss bei der ÖGK beantragt werden, es erfolgt nicht automatisch.
- Bei Karenz besteht kein Anspruch auf Krankengeld; Kontakt zur Arbeiterkammer wird empfohlen.
- Dauer der Entgeltfortzahlung hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab:
- 1. Jahr: 6 Wochen volles Entgelt, 4 Wochen halbes Entgelt
- 2. bis 15. Jahr: 8 Wochen volles Entgelt, 4 Wochen halbes Entgelt
- 16. bis 25. Jahr: 10 Wochen volles Entgelt, 4 Wochen halbes Entgelt
- Ab 26. Jahr: 12 Wochen volles Entgelt, 4 Wochen halbes Entgelt
- Bei Arbeitsunfällen besteht Anspruch auf 8 Wochen (10 Wochen nach 15 Jahren) volle Entgeltfortzahlung.
- Entgeltfortzahlung muss dem Ausfallsprinzip entsprechen; bei variierendem Entgelt wird der Durchschnitt der letzten 13 Wochen zugrunde gelegt.
- Krankengeld wird ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, wenn kein Entgelt mehr bezogen wird.
- Freie Dienstnehmer und Arbeitslose erhalten ab dem 4. Tag Krankengeld.
- Krankengeldhöhe basiert auf dem sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelt des letzten Kalendermonats vor dem Ende des vollen Entgeltanspruchs.
- In den ersten 42 Tagen der Arbeitsunfähigkeit: 50 % der Bemessungsgrundlage; ab dem 43. Tag: 60 %.
- Krankengeld wird bis zu 26 Wochen gezahlt, kann auf 52 Wochen verlängert werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
- Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 13 Wochen wird die Zeit für den Krankengeldanspruch zusammengerechnet.
- Krankengeld wird vorläufig besteuert; 30 Euro täglich sind steuerfrei, 20 % Steuer auf den übersteigenden Betrag.
- Arbeitnehmer müssen eine Arbeitnehmerveranlagung machen, um das Krankengeld regulär zu versteuern.
- Voller Urlaubsanspruch besteht auch während längerer Krankenstände.
- Kein Anspruch auf Krankengeld haben:
- Mitversicherte Personen
- Lehrlinge ohne Entgelt
- Geringfügig Beschäftigte ohne Selbstversicherung
- Praktikanten
- Krankenpflege- und Hebammenschüler
- Pensionisten
- Bezieher von Kinderbetreuungsgeld
- Krankengeld wird nicht gezahlt bei Arbeitsunfähigkeit durch Trunkenheit, Suchtgiftmissbrauch, Selbstbeschädigung oder schuldhafte Beteiligung an Raufhandel.