Kaiser fordert Klarheit: Menschenrechte im digitalen Wandel schützen!

Kaiser betont die Relevanz der EMRK im digitalen Zeitalter und fordert eine konstruktive Debatte über Menschenrechte und Migration.
Kaiser betont die Relevanz der EMRK im digitalen Zeitalter und fordert eine konstruktive Debatte über Menschenrechte und Migration.

Kärnten, Österreich - In einem aktuellen Beitrag hat der österreichische Bundesminister für Inneres, Gerhard Kaiser, sich klar zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geäußert. Unter dem Titel „Die Europäische Menschenrechtskonvention – ein Fundament, das wir nicht zertrümmern, sondern tragfähig halten müssen“ stellt er fest, dass die EMRK unverändert bleibt und sich nicht in Frage stellen lässt. Sein Anliegen ist eine sachliche Auseinandersetzung mit der Frage der Menschenrechte, vor allem im Kontext der Migration, Digitalisierung und der steigenden Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI).

Kaiser warnt vor ideologischem Lagerdenken in migrationspolitischen Debatten. Er sieht neue Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor extremistischen Inhalten im Internet. Der Minister betont die Wichtigkeit, Menschenrechte als dynamisches Schutzsystem zu verstehen, das ein Leben in Würde und Sicherheit garantieren soll. Dabei hebt er hervor, dass die EMRK sich weiterentwickeln sollte, um ihren hohen Stellenwert auch in der Zukunft zu bewahren.

Technologischer Einfluss auf Migration

Im Kontext der Migration ist die Digitalisierung ein zentraler Punkt, wie ein aktuelles Briefing von Amnesty International zeigt. Der Bericht mit dem Titel „Defending the Rights of Refugees and Migrants in the Digital Age“ thematisiert den Einsatz digitaler Technologien im Asyl- und Migrationsbereich in der EU, Großbritannien und den USA. Ein Beispiel dafür ist die Echtzeit-Luftüberwachung im zentralen Mittelmeer, um Boote mit Schutzsuchenden zu identifizieren und eine Zusammenarbeit mit libyschen Behörden, die zur Rückführung von Migranten führt.

Die zunehmende Überwachung von Asylsuchenden, wie das Durchsuchen ihrer Mobiltelefone durch europäische Staaten, stößt auf scharfe Kritik. Lena Rohrbach von Amnesty International plädiert dafür, dass neue Technologien nicht zu Menschenrechtsverletzungen führen dürfen. Insbesondere KI-basierte „Emotionserkennung“ wirft Bedenken auf, da sie diskriminierende Effekte haben kann und ungenau ist.

Mängel im Asylverfahren und Datenschutzfragen

Zusätzlich thematisiert Amnesty Digital den verstärkten Einsatz von Algorithmen und KI im Asylrecht. Diese Technologien werden genutzt, um Migrationsbewegungen vorherzusagen oder Asylgesuche zu prüfen. Die Asylsuchenden müssen dabei oft ihre Daten preisgeben, ohne die Kontrolle über deren Verwendung zu haben, was die informationelle Selbstbestimmung verletzt. In Deutschland kommt es zu einem automatisierten Einsatz von Sprach- und Dialekterkennung und es gibt spezifische Herausforderungen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen, wie sie durch das Bundesverwaltungsgericht im Februar 2023 verlautbart wurden.

Die zunehmende Nutzung von KI-Systemen in Entscheidungsprozessen des Asylrechts birgt Risiken. Falsche Entscheidungen können zu ungerechtfertigten Abschiebungen führen, wobei die Rechte der Asylbewerber*innen stark gefährdet sind. Kaiser fordert daher eine konstruktive Debatte über Menschenrechte und Migration, die frei von populistischen Zuspitzungen ist. Er hebt die Notwendigkeit hervor, Menschenrechte langfristig zu sichern und zu gewährleisten, dass technologische Entwicklungen nicht auf Kosten von Menschenwürde und -sicherheit gehen.

Die Gegenüberstellung von digitalen Technologien und Menschenrechten fordert die Gesellschaft heraus, die Balance zwischen Sicherheit und dem Schutz von Migrantenrechten zu finden. Es bleibt abzuwarten, wie Gesetzgeber und Organisationen auf diese dynamischen Entwicklungen reagieren und wie die Diskussion über die EMRK und deren Relevanz für die Zukunft geführt wird.

Details
Vorfall Migration
Ort Kärnten, Österreich
Quellen