Grazer Amoklauf: Matura-Schüler müssen nicht mündlich prüfen!

Nach dem Amoklauf in Graz können Schüler der Matura-Klasse Prüfungen ohne mündliche Testung ablegen. Unterstützung angeboten.
Nach dem Amoklauf in Graz können Schüler der Matura-Klasse Prüfungen ohne mündliche Testung ablegen. Unterstützung angeboten. (Symbolbild/DNAT)

Grazer Amoklauf: Matura-Schüler müssen nicht mündlich prüfen!

Graz, Österreich - Ein tragisches Ereignis erschüttert die Schulgemeinschaft in Graz: Ein Amoklauf in einem Oberstufengymnasium in der Dreierschützengasse forderte am 18. Juni 2025 das Leben von neun Schülern und einer Lehrerin. Der 21-jährige Täter, der eine Schrotflinte und eine Pistole legal besaß, beging danach Suizid im Schulgebäude. Die Polizei war nur sechs Minuten nach den ersten Notrufen vor Ort. Bei der Durchsuchung des Wohnsitzes des Tatverdächtigen wurden nicht nur eine nicht funktionstüchtige Rohrbombe und Anschlagspläne, sondern auch ein Abschiedsvideo und ein analoger Abschiedsbrief gefunden.

Die Verletzten, im Alter zwischen 15 und 26 Jahren, befinden sich alle in stabilem Zustand, dennoch musste fünf von ihnen auf die Intensivstation gebracht werden. Insgesamt wurden elf Personen verletzt. Die Schüler und Schülerinnen, die ihr Leben verloren, waren im Alter von 14 bis 17 Jahren. Ermittlungen zur Tatrekonstruktion und Befragungen von mehreren Hundert Personen laufen, während gleichzeitig eine verstärkte Polizeipräsenz an Grazer Schulen angeordnet wurde. Für Besorgte wurden Kriseninterventionsteams des Roten Kreuzes sowie Schulpsychologen aktiviert, die Unterstützung anbieten.

Besondere Regelungen für die Maturaklasse

Angesichts der tragischen Umstände hat der Nationalrat einstimmig eine Ausnahmeregelung für die Maturaklasse beschlossen. Schüler, die von dem Vorfall betroffen sind, können ihre Reifeprüfung ohne mündliche Testung positiv absolvieren. Der Antrag auf Befreiung muss bis Ende August gestellt werden. auf Wunsch können die Maturantinnen und Maturanten ein Maturazeugnis erhalten, in dem die Jahresnote die Maturanote ist. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, die mündlichen Prüfungen regulär abzulegen oder nachzuholen, entweder vor den Sommerferien oder im ersten Nebentermin im Herbst.

Die Verantwortung für Prävention und Intervention in Notfällen liegt bei den Schulleitungen. In Deutschland etwa sind in den letzten 20 Jahren systematische Planungen und Handlungsanweisungen für schulische Notfälle entwickelt worden. Diese wurden in Zusammenarbeit mit schulaufsichtlichen Behörden und schulpsychologischen Fachkräften erstellt. Schulpsychologische Dienste, die sich mit Krisenintervention und psychosozialer Notfallversorgung (PSNV) an Schulen beschäftigen, können wertvolle Unterstützung bieten. An Schulen ist eine gut geplante Krisenintervention unerlässlich. Eine solide Vorbereitung kann im Fall von Notfällen entscheidend für die Betroffenen sein.

In Anbetracht der erschreckenden Ereignisse sind Nachahmungstäter in Erscheinung getreten, die Drohungen ausgesprochen haben, darunter auch eine Bombendrohung gegen den Grazer Hauptbahnhof. Schulen sind daher aufgerufen, präventiv zu handeln und Interventionsstandards zu berücksichtigen, um den Schutz von Schülern zu gewährleisten.

Die Situation bleibt angespannt, und es ist unerlässlich, sowohl psychologische Unterstützung zu bieten als auch die Sicherheitsmaßnahmen zu verstärken, um den Schülern und dem Lehrpersonal ein Gefühl der Sicherheit zurückzugeben.

Für weitere Informationen über Krisenintervention in Schulen können interessierte Leser schulpsychologie.de besuchen, während Details zum Amoklauf und den darauf folgenden Festnahmen auf tt.com nachzulesen sind. Die Regelungen für die Maturaklassen sind bei vienna.at zu finden.

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OrtGraz, Österreich
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