Grasser bleibt auf freiem Fuß: OGH-Verzögerung sorgt für Aufsehen!

Österreich - Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser bleibt weiterhin auf freiem Fuß, obwohl er in der Buwog-Causa vom Obersten Gerichtshof (OGH) zu vier Jahren Haft verurteilt wurde. Dieses Urteil, welches am 25. März 2025 verkündet wurde, hat aufgrund einer verpassten Frist des OGH für Schlagzeilen gesorgt. Die ursprüngliche Strafe von acht Jahren wurde auf vier Jahre reduziert, was laut den Richtern auf die „exorbitant lange Verfahrensdauer“ von fast 16 Jahren zurückzuführen ist. Das schriftliche Urteil, das für die Ausfertigung und damit den Beginn der Haftfrist erforderlich ist, wurde bis heute nicht zugestellt.

Der OGH begründete die Halbierung der Strafe mit der langen Dauer des Verfahrens, die als unverhältnismäßig eingestuft wurde. 5min berichtet, dass Grasser und auch Walter Meischberger, der ehemalige FPÖ-Generalsekretär, auf die Zustellung des Urteils warten. Meischberger wurde aufgrund seiner Verwicklung in den Buwog-Prozess zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Anwalt von Meischberger kritisierte die Verzögerungen und wies darauf hin, dass es keine Konsequenzen für die Überschreitung der Frist gibt.

Details zur Buwog-Causa

Die Buwog-Causa gilt als einer der größten Korruptionsfälle in der Zweiten Republik Österreich und wurde von den Gerichten als besonders langwierig angesehen. Puls24 erläutert, dass Grasser ursprünglich 2020 zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt wurde. Die Urteile zu Untreue und Geschenkannahme wurden bestätigt, während das Urteil wegen Beweismittelfälschung mittlerweile aufgehoben wurde. Grasser plant, seine Unschuld beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geltend zu machen. Dennoch bleibt sein Haftantritt aufgrund der ausstehenden schriftlichen Urteilszustellung unkalkulierbar.

Für die Beteiligten ist die Situation angespannt, da die schriftlichen Urteile bis Ende April oder Anfang Mai erwartet werden. Der Haftantritt für Grasser und Meischberger ist somit frühestens für Mitte 2025 zu erwarten.

Einblick in das Justizsystem

Der Kreutner-Bericht thematisiert nicht nur die spezifischen Abläufe im Fall Grasser, sondern weist auch auf weitreichende Probleme im österreichischen Justizsystem hin. Der Bericht, der im Kontext politischer Korruptionsaffären erstellt wurde, einschließlich der „Ibiza-Affäre“, stellt gravierende Schwächen fest. Verfassungsblog beschreibt, dass es hierzu eine Diskussion über Reformen gibt, die eine Trennung von Justiz und Politik fordern, um Transparenz und Fairness in strafrechtlichen Ermittlungen zu gewährleisten.

Die Führungsstile und politischen Weisungen im Justizministerium haben nachweislich Einfluss auf Anklagen, was die Fragen der Rechtsstaatlichkeit und der Gleichbehandlung vor dem Gesetz aufwirft. In einem System, das möglicherweise als „Zwei-Klassen-Justiz“ beschrieben werden kann, sind Reformen dringend notwendig, um den hohen europäischen Standards gerecht zu werden. Der Kreutner-Bericht fordert daher nicht nur nationale Maßnahmen, sondern auch einen Austausch über europäische Lösungen, um die Rechtsstaatlichkeit zu stärken.

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Ort Österreich
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