Gericht gibt Teilgenehmigung für umstrittenes Seekabel vor Borkum frei!

Verwaltungsgericht Oldenburg genehmigt Teilbau des Seekabels vor Borkum, trotz Widerspruch der Deutschen Umwelthilfe zum Naturschutz.
Verwaltungsgericht Oldenburg genehmigt Teilbau des Seekabels vor Borkum, trotz Widerspruch der Deutschen Umwelthilfe zum Naturschutz.

Borkum, Deutschland - Am 23. Mai 2025 erteilte das Verwaltungsgericht Oldenburg im Eilverfahren eine Teilgenehmigung für den Bau eines Seekabels vor Borkum. Diese Genehmigung betrifft jedoch nur den wasserrechtlichen Teil und nicht die naturschutzfachliche Befreiung, die noch aussteht. Das Gericht gab einem Antrag des niederländischen Unternehmens One-Dyas statt und entschied, dass die wasserrechtliche Genehmigung sofort wirksam ist. Dennoch darf mit dem Bau des Seekabels bislang nicht begonnen werden. Dies berichtete ÖkoNews.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Widerspruch gegen die Genehmigung eingelegt, um den Schutz des artenreichen Steinriffs vor möglicher Zerstörung zu gewährleisten. Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte deutliche Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit des Projekts sowie der potenziellen Auswirkungen auf das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer. Die DUH plant, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um den Bau des Seekabels zu verhindern und befürchtet, dass der Projektstart ernsthafte Schäden an wichtigen Ökosystemen mit sich bringen könnte.

Kontroversen um Naturschutz und Klimaziele

Die naturschutzrechtlichen Aspekte sind in der gerichtlichen Entscheidung nicht behandelt worden, was von Kritikern als gravierender Fehler angesehen wird. Susanne Gerstner, Vorsitzende des BUND Niedersachsen, stellte fest, dass die Genehmigung eine Bedrohung für die Klimaziele Niedersachsens und den Status des Wattenmeers als UNESCO-Weltnaturerbe darstellt. Jürgen Akkermann, Bürgermeister von Borkum, betonte ebenfalls die Wichtigkeit des Ökosystemschutzes und die Notwendigkeit, das empfindliche Steinriff zu wahren.

  • Das Projekt hat bereits eine Vorgeschichte: Im August 2024 klagte die DUH erfolgreich gegen die Verlegung des Seekabels, was zu einem vorübergehenden Stopp des Projekts führte.
  • Eine zuvor erteilte Genehmigung des NLWKN wurde vom Gericht aufgehoben, was zu einem neuen Antrag von One-Dyas im September 2024 führte.
  • Ein weiterer Antrag wurde im April 2025 genehmigt und seit März 2025 fördert One-Dyas Gas auf einer Plattform, die knapp auf niederländischer Seite liegt, im Rahmen einer 90-tägigen Testphase.

Aktuell ist die nun erteilte Anordnung des Verwaltungsgerichts noch nicht rechtskräftig; die DUH kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Der Diskurs über die Genehmigungen und ihren Einfluss auf den Naturschutz bleibt angespannt und polarisiert die öffentliche Meinung.

Zusätzliche Informationen über Naturschutzstrategien finden Interessierte unter BMU.

Details
Vorfall Umwelt
Ort Borkum, Deutschland
Quellen