Datengefahr: Meta nutzt künftig Facebook- und Instagram-Inhalte für KI!

Meta nutzt ab dem 27. Mai 2025 öffentliche Inhalte von Facebook und Instagram für KI-Training. Nutzer müssen bis zum 26. Mai widersprechen.
Meta nutzt ab dem 27. Mai 2025 öffentliche Inhalte von Facebook und Instagram für KI-Training. Nutzer müssen bis zum 26. Mai widersprechen.

Hannover, Deutschland - Ab dem 27. Mai 2025 plant Meta, die öffentlich geteilten Inhalte auf seinen Plattformen Facebook, Instagram und WhatsApp für das Training seiner Künstlichen Intelligenz „Meta AI“ zu nutzen. Diese Entscheidung betrifft eine Vielzahl von Inhalten, einschließlich Texte, Bilder, Videos und Interaktionen, die öffentlich sichtbar sind oder entsprechend markiert wurden. Nutzer, die nicht aktiv widersprechen, verlieren die Kontrolle über ihre Daten.

Das öffentliche Widerspruchsrecht endet heute, am 26. Mai 2025. Um von diesem Recht Gebrauch zu machen, müssen Nutzer ein spezielles Formular im eingeloggten Bereich der jeweiligen Plattform ausfüllen. Datenschützer und Verbraucherschützer raten dringend, schnell zu handeln, da eine Rücknahme der Einwilligung nach Ablauf der Frist nicht mehr möglich ist. Zu den betroffenen Inhalten zählen unter anderem Name, Benutzername, Profilbilder sowie Kommentare in öffentlichen Gruppen und Beiträge auf dem Marketplace.

Komplexe Widerspruchsprozesse

Die Frist für den Widerspruch wird von vielen als zu kurz erachtet. Ein einfacher Zugriff auf das Widerspruchsformular wird häufig kritisiert, da es sich an einer eher versteckten Stelle der Plattformen befindet. Ein Vertreter der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die Vorgehensweise von Meta als einen möglichen Verstoß gegen das europäische Datenschutzrecht eingestuft. Obwohl eine einstweilige Verfügung beantragt wurde, wurde sie vom Oberlandesgericht Köln abgelehnt.

Meta begründet seine Datennutzung mit einem „berechtigten Interesse“. Dennoch warnen Datenschützer vor den möglichen Folgen, die für die Nutzer entstehen können: Inhalte, die öffentlich geteilt werden, können für personalisierte Werbung, Produktentwicklungen oder Analysen genutzt werden, jedoch ohne Vergütung und ohne Möglichkeit, diese Einwilligung später zu widerrufen.

Insbesondere die Tatsache, dass auch gelöschte Accounts keinen Schutz vor der weiteren Datenverwendung bieten, stößt auf heftige Kritik. Die persönliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von WhatsApp bleibt zwar bestehen, gilt jedoch nicht für Inhalte in Chats mit dem KI-Chatbot „Meta AI“ und für öffentliche Inhalte auf WhatsApp.

Rechtliche Herausforderungen im KI-Training

Zusätzlich wird der rechtliche Rahmen für das KI-Training in Europa zunehmend diskutiert. Die Verarbeitung enormer Datenmengen für die Entwicklung leistungsfähiger KI-Modelle wirft viele Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Experten mahnen zur Wahrung personenbezogener Daten und stellen fest, dass es in Europa an rechtskonformen Massendaten für effizient arbeitende KI-Modelle fehlt. Bislang jedoch sind pseudonymisierte Daten rechtlich als personenbezogene Daten zu betrachten.

Zudem hat die Datenschutzbehörde Niedersachsen eine KI-Expertengruppe ins Leben gerufen, die sich mit der Schnittstelle zwischen KI und Datenschutz beschäftigt, und regelmäßige Treffen organisiert, um relevante Erkenntnisse zu gewinnen. Diese Entwicklungen unterstreichen die Notwendigkeit einer rechtlichen Regelung für den Datentransfer bei KI-Training, insbesondere wenn Cloud-Services wie Microsoft Azure ins Spiel kommen, die potenzielle rechtliche Risiken mit sich bringen.

Insgesamt ist klar, dass Meta’s geplante Datennutzung für seine KI-Entwicklung zu einer weitreichenden Diskussion über Datenschutz und Verbraucherrechte führen wird. Nutzer sollten sich bewusst sein, dass sie aktiv werden müssen, um ihre Daten zu schützen, bevor es zu spät ist.

Für weitere Informationen lesen Sie die ausführlichen Berichte von vol.at, tagesschau.de und dr-dsgvo.de.

Details
Vorfall Sonstiges
Ort Hannover, Deutschland
Quellen