VOL AT

Heute ist der 6.06.2025

Datum: 6.06.2025 - Source 1 (https://www.vol.at/meta-greift-facebook-und-instagram-posts-fuer-ki-training-ab/9421997):
- Ab dem 27. Mai 2025 plant Meta, öffentlich geteilte Inhalte auf Facebook, Instagram und WhatsApp für das Training eigener KI-Systeme zu nutzen.
- Betroffen sind Texte, Bilder, Videos und Interaktionen, die öffentlich sichtbar oder entsprechend markiert sind.
- Nutzer verlieren nach dem Stichtag dauerhaft die Kontrolle über diese Daten, sofern sie nicht aktiv widersprechen.
- Widerspruch gegen die Datennutzung ist nur bis einschließlich 26. Mai 2025 möglich.
- Nutzer müssen ein spezielles Formular im eingeloggten Bereich der jeweiligen Plattform ausfüllen, um zu widersprechen.
- Nach Ablauf der Frist ist eine Rücknahme der Einwilligung nicht mehr möglich.
- Datenschutz- und Verbraucherschützer warnen vor der kurzen Frist und raten zur schnellen Reaktion.
- Betroffene Inhalte umfassen:
- Name und Benutzername auf Facebook und Instagram
- Profilbilder und Aktivitäten in öffentlichen Gruppen
- Kommentare unter öffentlichen Beiträgen
- Bewertungen auf dem Marketplace
- Alle als "öffentlich" geposteten Beiträge, Fotos und Videos
- Mögliche Verwendungszwecke der Daten:
- Personalisierte Werbung
- Produktentwicklung
- Analysen
- Nutzung erfolgt ohne Vergütung und ohne Möglichkeit, die Zustimmung nachträglich zu widerrufen.
- Gelöschte Accounts bieten keinen Schutz vor weiterer Nutzung der Daten.
- Meta-Partner könnten ebenfalls Zugriff auf diese Inhalte erhalten.
- Für WhatsApp gilt weiterhin die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, jedoch nicht für alle Inhalte.
- Persönliche Chats bleiben geschützt, Gespräche mit dem KI-Chatbot "Meta AI" sind jedoch nicht geschützt.
- Inhalte öffentlicher Kanäle auf WhatsApp können ebenfalls für das Training herangezogen werden.

Source 2 (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/meta-widerspruch-datennutzung-100.html):
- Datum: 26. Mai 2025
- Meta plant, ab 27. Mai Daten von Facebook- und Instagram-Nutzern für das Training der Künstlichen Intelligenz "Meta AI" zu verwenden.
- Nutzer müssen aktiv widersprechen, um dies zu verhindern; Frist endet am 26. Mai.
- Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht dies als Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht und beantragte eine einstweilige Verfügung, die vom Oberlandesgericht Köln abgelehnt wurde.
- Betroffen sind alle öffentlich einsehbaren Inhalte: Posts, Kommentare, Fotos, Videos und Storys.
- Meta beruft sich auf ein "berechtigtes Interesse" zur Datennutzung, sofern Nutzer nicht widersprechen.
- Nach dem 26. Mai können nur noch zukünftige Inhalte vom Widerspruch betroffen sein.
- Widerspruchsprozess ist kompliziert; Nutzer müssen ein verstecktes Formular auf Facebook oder Instagram finden und ausfüllen.
- Persönliche WhatsApp-Chats sind vom KI-Training ausgeschlossen; nicht-verschlüsselte Chats gelten als öffentlich.
- Datenschützer kritisieren Metas Vorgehensweise und fordern die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien.
- Meta verteidigt die Maßnahme als notwendig für das Verständnis der deutschen Kultur, Sprache und Geschichte durch die KI.
- WDR-Digitalexperte Jörg Schieb betont die Notwendigkeit des Zugriffs auf reale Inhalte für die Verbesserung von KI-Modellen.
- Nutzer müssen aktiv werden, um ihre Daten zu schützen, bis spätestens 26. Mai.

Source 3 (https://dr-dsgvo.de/ki-training-und-die-dsgvo-wie-ist-die-lage/):
- KI-Training erfordert die Verarbeitung großer Datenmengen, was Datenschutzbehörden und Gerichte beschäftigt.
- Der Fotograf Robert Kneschke hat eine Klage gegen den Verein LAION eingereicht, der Bilddaten aus dem Internet für KI-Modelle verwendet hat, ohne seine Zustimmung.
- LAION-Daten sind in vielen KI-Bildmodellen wie Stable Diffusion enthalten, was deren Rechtmäßigkeit nicht garantiert.
- Die DSGVO ist relevant, insbesondere bei personenbezogenen Daten in Bildern und Texten.
- In Europa fehlen rechtskonforme Massendaten für leistungsfähige KI-Modelle.
- Der LfD Niedersachsen hat eine KI-Expertengruppe gegründet, die sich mit Fragen zu KI und Datenschutz beschäftigt.
- Die erste Sitzung der Expertengruppe fand im August in Hannover statt.
- Die Datenschutzbehörde Niedersachsen sammelt Erkenntnisse aus den Treffen und formuliert ein Ergebnis.
- Pre-Training und Fine-Tuning sind zwei Phasen des KI-Trainings; Pre-Training erfordert große Datenmengen, während Fine-Tuning oft mit weniger, handverlesenen Daten arbeitet.
- Problematische Daten sind urheberrechtlich geschützte Werke oder personenbezogene Daten.
- Anonymisierte Daten sind selten und oft nicht nützlich; pseudonymisierte Daten gelten als personenbezogene Daten.
- Der Datentransfer für KI-Training muss rechtlich geregelt sein, wobei lokal betriebene Server aus Datenschutzsicht optimal sind.
- KI-Training in der Cloud (z.B. Microsoft Azure) birgt rechtliche Risiken, insbesondere hinsichtlich der Datensicherheit und des Datenschutzes.
- Das Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA (DPF) ist umstritten und könnte jederzeit geändert werden.

Ursprung:

VOL AT

Link: https://www.vol.at/meta-greift-facebook-und-instagram-posts-fuer-ki-training-ab/9421997

URL ohne Link:

https://www.vol.at/meta-greift-facebook-und-instagram-posts-fuer-ki-training-ab/9421997

Erstellt am: 2025-05-26 14:29:39

Autor:

VOL AT