Carmen Geiss entsetzt: Gericht schützt Stalker trotz Morddrohungen!

Gerichtsurteil im Fall Geiss: Bedrohungen durch Steven S. - Entschädigung und weitere Entscheidungen zur Sicherheitshaft stehen an.
Gerichtsurteil im Fall Geiss: Bedrohungen durch Steven S. - Entschädigung und weitere Entscheidungen zur Sicherheitshaft stehen an.

Aargau, Schweiz - Das Urteil eines Schweizer Gerichts im Kanton Aargau sorgt für Entsetzen. Die Unternehmerin Carmen Geiss äußerte sich schockiert über die Entscheidung, die im Fall des 38-jährigen Steven S. getroffen wurde. Der Mann leidet unter paranoider Schizophrenie und hatte die Familie Geiss, insbesondere deren Tochter Davina, schwer bedroht und beleidigt. Die Drohungen umfassten teilweise auch explizite Morddrohungen, und Steven S. kündigte an, wahllos Frauen in einem Solarium zu erstechen, da er fälschlicherweise annahm, Davina habe diese geschickt, um ihn auszuspionieren. Er befand sich zum Zeitpunkt der Verhandlung 320 Tage in Sicherheitshaft.

Obwohl das Gericht in seiner Entscheidung anerkannte, dass Steven S. eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten und 45 Tagessätzen bereits verbüßt hatte, entschied es überraschend, ihm eine Entschädigung von ungefähr 13.480 Euro zu gewähren. Eine dauerhafte stationäre Maßnahme wurde abgelehnt, was die Staatsanwaltschaft und verschiedene Gutachten aufgeworfen hatten. Carmen Geiss stellte die beunruhigende Frage, ob erst jemand sterben müsse, bevor ernsthafte Konsequenzen für solche Bedrohungen folgen.

Gesundheit und Justiz

In der Schweiz ist das Thema psychische Erkrankungen und die Behandlung von Betroffenen besonders aktuell. Laut einem Bericht der Berner Fachhochschule, der die psychiatrische Versorgung in der Schweiz analysiert, ist die Anzahl der Zwangsmaßnahmen in psychiatrischen Kliniken in den letzten Jahren rasant gestiegen. Jährlich sind rund 16.000 Personen von Zwangseinweisungen betroffen, was die Umsetzung der 2014 unterzeichneten UNO-Behindertenrechtskonvention fragwürdig erscheinen lässt. Diese Konvention zielt darauf ab, Menschen mit Beeinträchtigungen zu schützen und Zwangsmaßnahmen zu reduzieren oder abzuschaffen.

Ein weiterer Fall, der sich im Kontext der psychischen Gesundheit bewegt, betrifft einen 34-jährigen Türken, der wegen Drogenbesitzes verurteilt wurde. Auch hier entschied das Bundesgericht, die Ausschaffung des Mannes aus der Schweiz zu stoppen, weil er an paranoider Schizophrenie leidet und auf die Fürsorge seiner Mutter angewiesen ist. Diese Entscheidung lässt erkennen, dass in der Schweizer Justiz das Recht auf Achtung des Familienlebens in Konflikt mit strafrechtlichen Regelungen steht. Im Jahr 2023 ordneten die Schweizer Gerichte insgesamt 2250 Landesverweise an, wobei 70 % der Verurteilten die Schweiz im letzten Jahr tatsächlich verließen.

Kritik an der psychiatrischen Versorgung

Die gesellschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen im Umgang mit Menschen mit psychischen Erkrankungen sind offensichtlich. Trotz der Anerkennung der Menschenrechte bleibt die Umsetzung im psychiatrischen Bereich unzureichend. Kritiker sehen die fehlende Berücksichtigung der Betroffenen in der Planung und Umsetzung von Versorgungsangeboten sowie die ungenügende Finanzierung von Unterstützungsprogrammen.

Im Kanton Bern existieren jedoch vorbildliche Versorgungsangebote, die als positiv hervorgehoben werden. Ein Konzept wie der „Offene Dialog“, das aufsuchende Unterstützung in Krisensituationen bietet und das Familiensystem einbezieht, wird als beispielhaft angesehen. Das aktuell diskutierte „Soteria“-Konzept strebt an, akute psychotische Krisen mit minimalem Medikationseinsatz zu behandeln.

Die Auseinandersetzungen um die psychische Gesundheit in der Gesellschaft und die rechtlichen Rahmenbedingungen stehen in einem komplexen Zusammenhang und erfordern dringenden Handlungsbedarf, um die Rechte und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

Für detaillierte Informationen über die aktuelle Situation in der Schweiz sind die Berichte auf oe24, watson und BFH aufschlussreich.

Details
Vorfall Bedrohung, Morddrohung
Ursache paranoide Schizophrenie
Ort Aargau, Schweiz
Schaden in € 13.480
Quellen