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Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/leute/stalker-bedroht-geissens-gericht-laesst-ihn-laufen/635994781):
- Carmen Geiss äußert Entsetzen über ein Urteil eines Schweizer Gerichts im Kanton Aargau.
- Der Fall betrifft Steven S., 38 Jahre alt, der unter paranoider Schizophrenie leidet.
- Steven S. hatte die Familie Geiss, insbesondere Tochter Davina, über Instagram schwer bedroht und beleidigt.
- Drohungen umfassten schwerste Beleidigungen und explizite Morddrohungen.
- Er kündigte an, wahllos Frauen in einem Solarium zu erstechen, da er glaubte, Davina habe sie geschickt, um ihn auszuspionieren.
- Steven S. war zum Zeitpunkt der Verhandlung 320 Tage in Sicherheitshaft.
- Seine Freiheitsstrafe von fünf Monaten und 45 Tagessätzen Geldstrafe galt als verbüßt.
- Gericht sprach ihm überraschend eine Entschädigung von rund 13.480 Euro zu.
- Eine dauerhafte stationäre Maßnahme wurde vom Gericht abgelehnt, trotz anderslautender Gutachten und Forderung der Staatsanwaltschaft.
- Carmen Geiss fragt sich, ob "erst jemand sterben muss", bevor Konsequenzen folgen.
- Steven S. bleibt vorerst in Verwahrung bis zur endgültigen Entscheidung über eine mögliche Fortsetzung der Sicherheitshaft.

Source 2 (https://www.watson.ch/schweiz/justiz/569368564-bundesgericht-sistiert-ausschaffung-schizophrenie-schuetzt-heroindealer):
- Bundesgericht stoppt zwei Ausschaffungen von Straftätern aufgrund des Rechts auf Achtung des Familienlebens.
- SVP kritisiert häufige Anwendung der Härtefallklausel.
- 2023 ordneten Schweizer Gerichte 2250 Landesverweise an, hauptsächlich gegen Männer zwischen 18 und 54 Jahren, vor allem Albaner und Algerier.
- Knapp 70% der Verurteilten haben die Schweiz im letzten Jahr tatsächlich verlassen.
- Bei Katalogtaten können Gerichte von einer automatischen Ausschaffung absehen, wenn ein persönlicher Härtefall schwerer wiegt.
- Urteil vom 15. November betrifft einen 34-jährigen Türken, der 320 Gramm Heroin verkauft hat und 2019 zu drei Jahren Haft und fünf Jahren Landesverweis verurteilt wurde.
- Der Mann hat eine schwierige Kindheit, leidet an paranoider Schizophrenie und ist auf die Fürsorge seiner Mutter angewiesen.
- Bundesgericht sistiert die Ausschaffung, da das Abhängigkeitsverhältnis unter das Recht auf Achtung des Familienlebens fällt.
- Eine zukünftige Ausschaffung könnte möglich sein, wenn sich der Gesundheitszustand des Mannes stabilisiert.
- Ein Kosovare, der wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu siebeneinhalb Jahren Haft und zehn Jahren Landesverweis verurteilt wurde, hat ebenfalls einen Härtefall geltend gemacht.
- Sein schwerstbehinderter Sohn benötigt intensive Betreuung, was das Bundesgericht als Grund für das Recht auf Achtung des Familienlebens anerkennt.
- Das Obergericht muss den Fall neu beurteilen und die Rückfallgefahr des Vaters prüfen.

Source 3 (https://www.bfh.ch/de/aktuell/storys/menschenrechte-psychiatrie-schweiz/):
- Die Schweiz hat 2014 die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) unterzeichnet, um die Menschenrechte von Personen mit Beeinträchtigungen zu wahren.
- Ziel ist die Reduzierung oder Abschaffung von Zwangsmaßnahmen gegenüber Menschen mit körperlichen, psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen.
- Zwangsmaßnahmen in psychiatrischen Kliniken in der Schweiz nehmen seit Jahren zu.
- 2022 wurde erstmals ein Staatenberichtsverfahren zur Umsetzung der UNO-BRK in der Schweiz durchgeführt, das von einem UN-Komitee bewertet wurde.
- Das Ergebnis des Verfahrens zeigt zahlreiche Mängel und Probleme in der psychiatrischen Versorgung.
- Forschende der Berner Fachhochschule (BFH) haben Daten zur psychiatrischen Versorgung in der Schweiz analysiert.
- Artikel 12 der UNO-BRK fordert die gleiche rechtliche Anerkennung für Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen.
- Jährlich sind in der Schweiz mehrere Tausend Personen von Zwangsmaßnahmen betroffen.
- Rund 16.000 Personen werden jährlich gegen ihren Willen in psychiatrische Kliniken eingewiesen, davon 8.000 mit weitergehenden Maßnahmen wie Fixierung, Isolation und Zwangsmedikation.
- Kritisiert wird der unzureichende Ausbau gemeindenaher und aufsuchender Angebote, wie z.B. Home Treatment.
- Viele Menschen leben in Wohnheimen aufgrund behördlicher Einweisungen gegen ihren Willen.
- Werkstattplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen schließen systematisch vom allgemeinen Arbeitsmarkt aus und bieten niedrige Löhne sowie fragwürdige Arbeitsbedingungen.
- Unterstützungsprogramme für ein selbstbestimmtes Leben und Arbeiten sind sporadisch und oft unzureichend finanziert.
- Im Kanton Bern gibt es vorbildliche Versorgungsangebote, die von der WHO empfohlen werden.
- Der "Offene Dialog" bietet aufsuchende Begleitung in akuten psychischen Krisen und bezieht das Familiensystem ein.
- Das "Soteria"-Konzept im Berner Länggass-Quartier zielt darauf ab, akute psychotische Krisen mit minimalem Medikationseinsatz zu bewältigen.
- Die BFH-Datenanalyse zeigt, dass die vollständige Umsetzung der UNO-BRK in der psychiatrischen Versorgung in der Schweiz noch nicht erreicht ist.
- Hindernisse sind im Rechtssystem, in der Haltung der Fachkräfte, in ökonomischen Fehlanreizen und in der föderalen Struktur zu finden.
- Der Einbezug von Menschen mit psychischen Problemen in die Planung und Umsetzung von Versorgungsangeboten ist unzureichend.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-06-03 21:28:09

Autor:

OE24