Bund erleichtert Kommunalinvestitionen: Kleinere Gemeinden profitieren!

Nordrhein-Westfalen, Deutschland - Am heutigen Tag, dem 19. Mai 2025, meldet sich der Bund mit wesentlichen Änderungen zur Unterstützung von Städten und Gemeinden zu Wort. Im Rahmen der Kommunalinvestitionsgesetze, die in den Jahren 2020, 2023 und 2025 verabschiedet wurden, wurden neue Instrumente geschaffen, um die finanzielle Situation der Kommunen zu verbessern. Laut OTS sind die unterstützten Maßnahmen vielfältig und reichen von thermischen Sanierungen kommunaler Gebäude über den Ausbau von Ladeinfrastrukturen für E-Mobilität bis hin zu Instandhaltungsarbeiten an Rad- und Fußwegen.
Bisher erforderte die Inanspruchnahme dieser Fördermittel eine verpflichtende Ko-Finanzierung seitens der Gemeinden, die zwischen 20 % und 50 % lag. Diese Regelung stellte insbesondere für kleinere Gemeinden eine erhebliche Hürde dar und führte zu einem hohen Verwaltungsaufwand. Die aktuelle Novelle der Gesetze zielt darauf ab, diesen Aufwand zu reduzieren und die Auszahlung von Investitionszuschüssen zu erleichtern.
Neue Finanzierungsstruktur
Ein zentraler Aspekt der Novelle ist die Umwandlung von Zweckzuschüssen in direkte Finanzzuweisungen. Für die kommenden Jahre sind folgende Mittel für die Kommunen vorgesehen: 211 Millionen Euro für 2025, 320 Millionen Euro für 2026, 290,8 Millionen Euro für 2027 und 60 Millionen Euro für 2028. Die Höhe der Mittel und die unterstützten Bereiche bleiben dabei unverändert, was den Gemeinden Planungssicherheit gibt. Gleichzeitig behält der Bund die Kontrolle über den ordnungsgemäßen Einsatz dieser Mittel, wie Finanzminister Markus Marterbauer herausstellt.
Die geplante Abschaffung der verpflichtenden Ko-Finanzierung wird als ein entscheidender Schritt zur Förderung von Investitionen, insbesondere in kleineren Kommunen, gesehen. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl betont, dass durch das Kommunale Investitionsprogramm bereits 3,9 Milliarden Euro an Investitionen ausgelöst wurden. Dies könnte den Kommunen helfen, dringend erforderliche Projekte ohne hohe Eigenmittel finanzieren zu können.
Unterstützungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen
Zusätzlich zu den Bundesmaßnahmen steht auch der Kommunalinvestitionsförderungsfonds zur Verfügung, der speziell finanzschwachen Kommunen helfen soll. Laut BRD beträgt das Gesamtvolumen des Fonds 7 Milliarden Euro, aufgeteilt in zwei Förderprogramme. Diese umfassen Investitionen in Infrastruktur, wie städtebauliche Maßnahmen und energetische Sanierungen von Schulgebäuden.
Die Fördermöglichkeiten sind besonders für Nordrhein-Westfalen attraktiv, das insgesamt rund 1,12 Milliarden Euro erhält. Von diesem Betrag entfallen etwa 343 Millionen Euro auf den Regierungsbezirk Düsseldorf. Für das Infrastrukturprogramm können bis zu 90 % der Kosten vom Bund gefördert werden, was für viele Gemeinden eine erhebliche Entlastung darstellt.
Die Umsetzung der Fördermittel in Nordrhein-Westfalen erfolgt durch das Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG NRW), und das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat einen FAQ-Katalog veröffentlicht, um die Gemeinden bei der Beantragung zu unterstützen.
EU-Fördermittel und weitere Perspektiven
Die EU spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung von Projekten in Deutschland, wie germany.representation.ec.europa.eu berichtet. Über 94 Prozent des EU-Haushalts fließen in Bereiche wie Regional- und Stadtentwicklung. Insbesondere Kommunen und Unternehmen können von den bereitgestellten Fördermitteln/projekten profitieren. Die Verwaltung dieser Mittel erfolgt bundesweit, wobei die Bundesländer für die Auswahl und Kontrolle der geförderten Projekte verantwortlich sind.
Innovative Unternehmen können im Rahmen des EIC Accelerator EU-Fördermittel beantragen, um ihre Entwicklungen voranzutreiben. Zusätzlich bietet der Europäische Fonds für strategische Investitionen Möglichkeiten zur Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen.
Insgesamt wird durch die neuen Regelungen und Förderprogramme eine deutliche Verbesserung der Investitionsbedingungen für Städte und Gemeinden angestrebt. Diese Initiativen sollen nicht nur zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur, sondern auch zur Förderung von Innovationen in den betroffenen Regionen beitragen.
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Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | Nordrhein-Westfalen, Deutschland |
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