Bürokratie-Chaos: Steinegger fordert Null-Risikoland für Österreich!

Andreas Steinegger kritisiert die bürokratischen Hürden der EU-Entwaldungsverordnung für entwaldungsfreie Lieferketten in Österreich.
Andreas Steinegger kritisiert die bürokratischen Hürden der EU-Entwaldungsverordnung für entwaldungsfreie Lieferketten in Österreich.

Steiermark, Österreich - Andreas Steinegger, Präsident der Landwirtschaftskammer Steiermark, äußerte am 21. Mai 2025 scharfe Kritik an der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Er bezeichnete diese als bürokratisch und wirtschaftsfeindlich, was vor allem für waldreiche Länder wie Österreich erhebliche Herausforderungen mit sich bringt. Diese müssen nachweisen, dass ihre Lieferketten für Holz, Holzprodukte, Rinder und Soja entwaldungsfrei sind. Steinegger fordert daher eine Einstufung Österreichs als „Null-Risikoland“, um die harten Dokumentationsanforderungen zu vereinfachen, was bereits Unterstützung vom EU-Parlament und Deutschland erhält.

Die EUDR trat am 30. Juni 2023 in Kraft, wird aber erst ab dem 30. Dezember 2025 für alle Unternehmen und für kleine Betriebe ab dem 30. Juni 2026 wirksam. Diese Verordnung regelt, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur in die EU eingeführt oder dort angeboten werden dürfen, wenn sie nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Der Fortschritt in der Deutschen und Europäischen Union soll der globalen Klimakrise und dem Verlust an biologischer Vielfalt entgegenwirken.

Bürokratische Hürden für Waldbesitzer

Steinegger hebt hervor, dass die bürokratischen Anforderungen gravierend sind. Kleinwaldbesitzer müssen für jeden einzelnen Baum den genauen Standort sowie den wissenschaftlichen Namen angeben. Zudem ist es rinderhaltenden Betrieben untersagt, Tiere von reaktivierten Almflächen zu verkaufen, obwohl diese möglicherweise das beste Tierwohlfleisch liefern. Die Holzindustrie sieht sich ebenfalls durch Anforderungen, tausende Referenznummern für Holzlieferungen bereitzustellen, mit enormem bürokratischem Aufwand konfrontiert. Josef Stoppacher, Obmann der Fachgruppe Holzindustrie, warnt vor hohen Kosten für die steirische Holzindustrie und fordert eine inhaltliche Überarbeitung der EUDR.

Rudolf Rosenstatter, Obmann des Waldverbandes Österreich, ergänzt, dass die Waldfläche in Österreich kontinuierlich zunimmt. Während die EUDR die heimischen Waldbesitzer benachteiligt, wächst die Waldfläche in Österreich jährlich um etwa 2.190 Hektar, in der Steiermark sogar um 571 Hektar. Damit ist die Steiermark das waldreichste Bundesland Österreichs, mit 62% der Fläche, was etwa 1,014 Millionen Hektar entspricht.

Ziele und Umsetzung der EUDR

Die EUDR hat das klare Ziel, den Import von Produkten und Rohstoffen zu verhindern, die mit Entwaldung in Verbindung stehen. Diese Verordnung umfasst unternehmerische Sorgfaltspflichten für den Handel mit verschiedenen Agrarprodukten wie Soja, Ölpalmen, Rindern, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz. Rohstoffe müssen zudem nach dem 31. Dezember 2020 entwaldungs- und waldschädigungsfrei produziert werden.

Um die komplizierte Umsetzung der EUDR für Unternehmen zu erleichtern, hat die EU-Kommission bereits Maßnahmen ergriffen. Die Verordnung wird vereinfacht, und der Verwaltungsaufwand soll um geschätzte 30 Prozent gesenkt werden. Neue Leitfäden und ein Länder-Benchmarking-System sollen dabei helfen, die Regelungen harmonisiert umzusetzen. EU-Kommissarin Jessika Roswall betont die Notwendigkeit von Zusammenarbeit und Transparenz mit internationalen Partnern.

Zusammengefasst steht Österreich vor der Herausforderung, die Anforderungen der EUDR zu erfüllen, während gleichzeitig der dichte bürokratische Dschungel seitens der EU kritisiert wird. Der Ruf nach einer „Null-Risiko-Einstufung“ wird von verschiedenen Akteuren unterstützt, um waldreiche Länder wie Österreich nicht zu benachteiligen und gleichzeitig globale Umweltziele zu erreichen.

Für weiterführende Informationen zur EUDR und deren Umsetzung besuchen Sie BMLEH oder die EU-Kommission.

Details
Vorfall Gesetzgebung
Ort Steiermark, Österreich
Quellen