Arzt wegen katastrophaler Schönheits-OP in Wien vor Gericht!

Wien, Österreich - Ein aus Georgien stammender Arzt sitzt seit fast vier Monaten in Untersuchungshaft in Wien. Er wurde angeklagt, nachdem eine 58-jährige Patientin am 11. Februar bei einer Schönheitsoperation schwer verletzt wurde. Laut vienna.at wurde ein fachärztliches Gutachten von der Staatsanwaltschaft Wien eingeholt, welches bestätigte, dass der Eingriff nicht nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wurde.
Dem Arzt wird absichtliche schwere Körperverletzung vorgeworfen. Die Vorwürfe beinhalten, dass er während der Operation nicht die erforderlichen Instrumente und Mittel für die fachgerechte Versorgung der Patientin verwendete, als Komplikationen auftraten. Stattdessen verabreichte er ein Medikament, welches den Zustand der Frau verschlechterte. Diese hatte ihn zur Durchführung einer Kinnstraffung aufgesucht, nachdem sie ihn auf Empfehlung fand.
Schwere Komplikationen und Mangelnde Aufklärung
Bei dem Eingriff traten schwerwiegende Atembeschwerden auf, nachdem der Arzt Schnitte im Hals-, Ohren- und Kinnbereich gesetzt hatte. Die Patientin musste aufgrund starker Blutungen und einer Schwellung im Halsbereich notoperiert werden und kam auf die Intensivstation. Die Aufklärung über Risiken und mögliche Komplikationen soll unzureichend gewesen sein, was zu einer fehlenden „rechtsgültigen Einwilligung“ führte. Dies wirft grundlegende Fragen zu den Rechten von Patienten bei ästhetischen Eingriffen auf.
Der Fall ist exemplarisch für die zunehmend populären, aber auch risikobehafteten Schönheitsoperationen, die aus kosmetischen und psychologischen Gründen immer häufiger nachgefragt werden. Wie auf anwalt.de erläutert, müssen Patienten vor solchen Eingriffen umfassend über die Risiken und Alternativen informiert werden. Eine bloße Übergabe eines Aufklärungsbogens reicht nicht aus; es ist wichtig, dass ein persönliches Gespräch stattfindet.
Sollte dem Arzt in der Hauptverhandlung vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden, könnte er mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Das Landeskriminalamt Wien sucht zudem nach weiteren potenziellen Opfern, bisher jedoch ohne Erfolg. Der Arzt, der in Georgien als plastischer Chirurg zugelassen ist, hatte den Eingriff in einer über eine Online-Vermietungsplattform gebuchten Wohnung durchgeführt.
Die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Schönheitsoperationen erfordern ein hohes Maß an Aufklärungspflicht seitens der Ärzte. Bei Behandlungsfehlern könnte der eingreifende Arzt für Schäden haftbar gemacht werden, was sowohl Schmerzensgeld als auch Behandlungskosten umfasst. Die Beweislast liegt normalerweise beim Patienten, kann sich jedoch bei groben Verfehlungen umkehren. Die Komplikationen, die aus solchen Eingriffen resultieren können, sind vielfältig und reichen von narbiger Bildung bis hin zu unbefriedigenden Ergebnissen.
Unter Berücksichtigung dieser Umstände ist es ratsam, sich vor komplexen ästhetischen Eingriffen eine Zweitmeinung einzuholen und die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu verstehen. Patienten sollten auch wissen, welche Handlungsschritte sie im Falle von Problemen unternehmen können, um ihre Rechte zu wahren. Dies schließt Dokumentation, Beweissicherung und gegebenenfalls rechtliche Beratung ein.
Details | |
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Vorfall | Körperverletzung |
Ursache | Komplikationen, fehlende Aufklärung |
Ort | Wien, Österreich |
Verletzte | 1 |
Festnahmen | 1 |
Quellen |