Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/schwere-verletzungen-nach-missglueckter-schoenheits-op-arzt-in-wien-angeklagt/9450692):
- Ein aus Georgien stammender Arzt sitzt seit fast vier Monaten in U-Haft in Wien.
- Er wurde angeklagt, nachdem eine 58-Jährige am 11. Februar bei einer Schönheitsoperation schwere Verletzungen erlitt.
- Die Staatsanwaltschaft Wien ließ ein fachärztliches Gutachten einholen, das bestätigte, dass der Eingriff lege artis war.
- Der Arzt wird wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung angeklagt.
- Ihm wird vorgeworfen, nicht die nötigen Instrumente und Mittel zur fachgerechten Versorgung der Patientin verwendet zu haben, als Komplikationen auftraten.
- Stattdessen verabreichte er der Patientin ein Medikament, was zu einer Verschlechterung ihres Zustands führte.
- Die Patientin hatte den Arzt für eine Kinnstraffung aufgesucht, nachdem sie ihn auf Empfehlung fand.
- Der Arzt ist in Georgien als plastischer Chirurg zugelassen und führte die Operation in einer über eine Online-Vermietungsplattform gebuchten Wohnung durch.
- Bei der Operation traten Atembeschwerden auf, nachdem der Arzt Schnitte im Hals-, Ohren- und Kinnbereich gesetzt hatte.
- Der Arzt soll die Patientin nicht ausreichend über Risiken und mögliche Komplikationen aufgeklärt haben, was zu einer fehlenden "rechtsgültigen Einwilligung" führte.
- Die Patientin musste aufgrund von Blutungen und einer Schwellung im Halsbereich notoperiert werden und kam auf die Intensivstation.
- Der Arzt wurde am selben Tag festgenommen, und eine Hausdurchsuchung in seinen Räumlichkeiten wurde durchgeführt.
- Er machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
- Das Landeskriminalamt Wien sucht nach weiteren potenziellen Opfern des Arztes, bisher ohne Erfolg.
- Sollte ihm in der Hauptverhandlung vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden, könnte er bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe erhalten.
Source 2 (https://wien.orf.at/stories/3308097/):
Weitere Informationen finden Sie auf https://wien.orf.at/stories/3308097/
Source 3 (https://www.anwalt.de/rechtstipps/arzthaftung-bei-schoenheitsoperationen-was-patienten-wissen-sollten-246144.html):
- Zunehmende Beliebtheit von Schönheitsoperationen aus kosmetischen und psychologischen Gründen.
- Risiken und Komplikationen können auftreten, was Fragen zur Haftung aufwirft.
- Patientenrechte bei ästhetischen Eingriffen sind wichtig, insbesondere Aufklärungspflicht, Behandlungsfehler und Schadensersatzansprüche.
- Unterscheidung zwischen medizinisch notwendigen und ästhetischen Operationen:
- Medizinisch indizierte Eingriffe: z.B. Brustverkleinerung bei Rückenschmerzen.
- Ästhetische Operationen: z.B. Brustvergrößerungen, Fettabsaugungen.
- Strenge Aufklärungspflicht vor ästhetischen Eingriffen, die alle Risiken und Alternativen umfassen muss.
- Aufklärung muss mündlich, rechtzeitig und in verständlicher Sprache erfolgen.
- Ein bloßer Aufklärungsbogen ist nicht ausreichend; persönliches Gespräch erforderlich.
- Bei Aufklärungsfehlern ist der Eingriff rechtswidrig, was zu Schadensersatzansprüchen führen kann.
- Häufige Komplikationen: Asymmetrien, Narbenbildung, Infektionen, unbefriedigende Ergebnisse.
- Behandlungsfehler: Arzt handelt nicht nach anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst.
- Beispiele für Behandlungsfehler: veraltete OP-Techniken, Hygienemängel, unzureichende Nachsorge.
- Beweislast liegt grundsätzlich beim Patienten, kann sich bei groben Fehlern umkehren.
- Mögliche Schadensersatzansprüche: Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall.
- Schmerzensgeldhöhe variiert je nach Fall, z.B. 10.000 - 50.000 € für verschiedene Komplikationen.
- Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt drei Jahre nach Kenntnis von Schaden und Verursacher.
- Handlungsempfehlungen bei Problemen nach Schönheitsoperationen: Dokumentation, Beweissicherung, Zweitmeinung, rechtliche Beratung.
- Außergerichtliche Lösungen sind möglich, z.B. Verhandlungen mit Arzthaftpflichtversicherungen.
- Wichtige Punkte: strenge Aufklärungspflichten, Beweislast, mögliche Entschädigungen, Bedeutung spezialisierter Rechtsberatung.