EAA-Revolution: So wird Ihr Online-Auftritt barrierefrei ab 2025!

Deutschland - Der European Accessibility Act (EAA), der am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, verpflichtet Anbieter digitaler Dienste zur umfassenden Barrierefreiheit. Dieser Schritt ist Teil eines ehrgeizigen Ziels, das Produkt- und Dienstleistungsangebot in Europa für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. AdSimple hat bereits vorgesorgt und präsentiert dazu mit dem AdSimple Consent Manager (ACM) eine Lösung, die den Anforderungen des EAA entsprechen wird.
Der Consent Manager von AdSimple erfüllt die nationalen gesetzlichen Vorgaben, wie das BFSG in Deutschland und das BaFG in Österreich, sowie die Norm EN 301 549 und die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 AA. Diese Normen umfassen wesentliche Kriterien für die Barrierefreiheit, dazu gehören Tastaturbedienbarkeit, Screenreader-Kompatibilität, angemessene Kontraste, Textalternativen sowie semantisch korrektes HTML.
Auswirkungen der Barrierefreiheit
Der EAA ist ein bedeutendes europäisches Gesetz, das den Handel mit barrierefreien Produkten und Dienstleistungen fördern soll. Durch diese Maßnahmen erwarten Experten Kosteneinsparungen von bis zu 50 Prozent. Betroffene Unternehmen, darunter Importeure, Händler, Hersteller sowie Dienstleister, müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Tools ab dem Stichtag EAA-Konformität aufweisen. Laut AdSimple können nicht-barrierefreie Cookie-Banner zur gesamten Nicht-Konformität einer Website führen. Dies könnte Abmahnungen oder Bußgelder zur Folge haben.
Um die Anforderungen des EAA zu erfüllen, sind insbesondere Unternehmen gefordert, ihren Nutzern leicht zugängliche Informationen, wie Bedienungsanleitungen zur Verfügung zu stellen. Der EAA betrifft eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen, einschließlich Computer, Smartphones, Geldautomaten und digitale Fernsehdienste. Dadurch wird nicht nur die Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen verbessert, sondern auch die allgemeine Nutzerfreundlichkeit erhöht.
Technische Standards und Richtlinien
Der Standard EN 301 549 ist zentral für die Umsetzung des EAA. Dieser europäische Standard für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) unterstützt die Richtlinie 2016/2102, die öffentliche Stellen zur Barrierefreiheit verpflichtet. Ab 2025 wird die Konformität mit diesem Standard eine grundsätzliche Voraussetzung für alle betroffenen digitalen Produkte und Dienstleistungen sein.
Der Standard umfasst spezifische Anforderungen, die geordnet nach Funktionen oder Produkteigenschaften unterteilt sind. Diese Anforderungen sind nicht nur für Software, sondern auch für Hardware anwendbar, wie Smartphones oder Personal Computer. Unternehmen wird empfohlen, sich frühzeitig mit diesen Anforderungen auseinanderzusetzen, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Reichweite ihrer Online-Angebote zu optimieren.
Insgesamt zeigt sich, dass der European Accessibility Act nicht nur ein Schritt in Richtung Barrierefreiheit ist, sondern auch einen bedeutenden Einfluss auf den digitalen Handel in Europa haben wird. Die rechtzeitige Anpassung an diese neuen Standards ist für Unternehmen unerlässlich, um ihre Nutzerbasis zu erweitern und gleichzeitig rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
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Ort | Deutschland |
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