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UG Polaschek: Mehr Mut von Wirtschaftsvertretern beim Lieferkettengesetz gefordert

Die Nachdenkpause beim Lieferkettengesetz positiv nutzen!

Unabhängige Gewerkschaftsfraktion (UG) fordert mehr Mut von Wirtschaftsvertreter:innen

Wien (OTS) – „Studien um Studien aus unterschiedlichsten, auch wirtschaftsnahen Richtungen, haben gezeigt, wie positiv sich strenge und einheitliche Regeln auf die Menschrechtssituation im Globalen Süden und die wirtschaftliche Situation in Europa auswirken könnten. Und jetzt zögern und zaudern gerade die Wirtschaftsvertreter:innen,“ stellt Marion Polaschek, Vorsitzende der Unabhängigen Gewerkschaftsfraktion (UG) im ÖGB fest.

Nach langem und kompromissbereitem Verhandeln lag für heute Freitag ein Vorschlag auf dem Tisch, über den EU-weit abgestimmt werden sollte. Industriellen- und Wirtschaftsverbände hatten im Vorfeld aber plötzlich wieder Bedenken, dass Unternehmen kaum Möglichkeiten hätten, Abhilfe bei Verletzungen entlang ihrer Lieferketten zu schaffen. Politische Vertreter:innen wie die FDP in Deutschland oder auch die ÖVP in Österreich meldeten sich bereits in den Medien zu Wort und redeten von Enthaltung, was laut einschlägigen Expert:innen als Ablehnung des Vorschlags gesehen werden konnte. Nun wurde die Entscheidung vertagt.

„Immer wenn es ernst wird, kommen die Stimmen, die sagen, was alles nicht geht. Man könnte den Verdacht bekommen, dass sich bestimmte Vertretungen lieber über Verhinderungsstrategien als über neue Umsetzungslösungen Gedanken machen wollen,“ sagt Marion Polaschek und sie fragt: „Qualitätsstandards für Dienstleistungen, Produkte und Rohstoffe entlang einer Lieferketten sind jetzt schon möglich. Warum sollten Qualitätsstandards für die Einhaltung von Menschrechten ein unlösbares Problem sein?“

„In der Nachdenkpause könnte einmal direkt die innovative Lösungskompetenz von Unternehmen angefragt werden, vielleicht werden diese ja auch von ihren Vertretungen unterschätzt,“ regt sie an und meint abschließend: „Wie auch bei Maßnahmen gegen den Klimawandel darf es bei der Verantwortung für die Einhaltung von Menschrechten kein Kopf-in-den-Sand-Verhalten geben. Darum ist unsere Haltung als Unabhängige Gewerkschaftsfraktion auch hier: Weitermachen wie bisher – no way!“

Das Lieferkettengesetz ist ein aktuelles Thema, das in vielen Ländern diskutiert wird. Dabei geht es darum, dass Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten verantwortlich gemacht werden sollen. Der Vorschlag für ein EU-weites Lieferkettengesetz wurde nun vertagt, nachdem Vertreter von Industrie- und Wirtschaftsverbänden Bedenken geäußert haben. Sie befürchten, dass Unternehmen keine ausreichenden Möglichkeiten haben, um Verletzungen in ihren Lieferketten zu beheben.

Die Unabhängige Gewerkschaftsfraktion (UG) im ÖGB fordert mehr Mut von den Wirtschaftsvertretern und verweist auf Studien, die zeigen, dass strenge und einheitliche Regeln positiven Einfluss auf die Menschrechtssituation im Globalen Süden und die wirtschaftliche Situation in Europa haben können. Die UG kritisiert, dass bestimmte Vertretungen lieber Verhinderungsstrategien verfolgen, anstatt nach neuen Umsetzungslösungen zu suchen.

Marion Polaschek, Vorsitzende der UG, stellt die Frage, warum Qualitätsstandards für Dienstleistungen, Produkte und Rohstoffe entlang der Lieferketten bereits möglich sind, während Qualitätsstandards für die Einhaltung von Menschenrechten als unlösbares Problem dargestellt werden.

In der Nachdenkpause schlägt Polaschek vor, die innovative Lösungskompetenz von Unternehmen einzubeziehen und darauf hinzuweisen, dass diese möglicherweise von ihren Vertretungen unterschätzt werden. Sie betont, dass es bei der Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten kein Kopf-in-den-Sand-Verhalten geben darf, ähnlich wie bei Maßnahmen gegen den Klimawandel.

Es bleibt abzuwarten, wie die weiteren Verhandlungen zum Lieferkettengesetz verlaufen und ob mehr Mut von den Wirtschaftsvertretern gezeigt wird, um strengere Regeln für die Einhaltung von Menschenrechten entlang der Lieferketten zu etablieren.

Tabelle:
Übersicht über mögliche Auswirkungen eines Lieferkettengesetzes:

Auswirkungen Beschreibung
Verbesserung der Durch ein Lieferkettengesetz könnten die Menschenrechts- und Umweltstandards entlang der Lieferketten verbessert werden. |Menschrechtssituation |
Stärkung des Vertrauens Ein Lieferkettengesetz könnte das Vertrauen der Verbraucher in die Unternehmen stärken, da diese für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards verantwortlich gemacht werden.
Wirtschaftliche Auswirkungen Einheitliche Regeln könnten zu einer gerechteren Verteilung der wirtschaftlichen Gewinne führen und die Wettbewerbsbedingungen verbessern. |
Risikobegrenzung Unternehmen müssten Risiken entlang ihrer Lieferketten identifizieren und Maßnahmen ergreifen, um Verletzungen von Menschenrechten zu verhindern. |


Quelle: UG – Unabhängige GewerkschafterInnen im ÖGB / ots

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