Ein unfassbares Verbrechen erschütterte die Gemeinde Bobenheim-Roxheim in Rheinland-Pfalz. Ein 20-jähriger Flüchtling, Mahmud H., erst im Oktober 2023 nach Deutschland gekommen, überfiel im Mai 2024 eine 49-jährige Joggerin auf einem Feldweg. Der brutale Übergriff ereignete sich an einem Sommerabend, als der Täter die Frau verfolgte, ihr den Weg versperrte und sexuelle Handlungen forderte. Die tapfere Frau wehrte sich heftig, zerkratzte ihm das Gesicht und verhinderte so möglicherweise Schlimmeres. Diese Verteidigungswunden führten schließlich zur Festnahme von Mahmud H. im benachbarten Worms.
Nach dieser Attacke geriet die Gemeinderuhe in Aufruhr. Obwohl die Polizei schnell handelte und den Täter stellte, war die Empörung groß. Im Prozess wurde ein erschütterndes Bild von Mahmud H.’s Reuefreiheit gezeichnet. Der Flüchtling gestand den Angriff, zeigte jedoch keinerlei Reue. Schlimmer noch: Im Gefängnis soll er mit der Tat geprahlt haben und plante gar, mit Mitinsassen ein ähnliches Verbrechen zu wiederholen. Der Vorsitzende Richter Alexander Melahn verurteilte ihn zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung. Zudem bemerkte er in seiner Urteilsbegründung, dass der Flüchtling nach Jugendstrafrecht belangt wurde. Der geforderte Strafrahmen lag jedoch höher.
Verständnis und Urteil des Gerichtshofs
Die psychiatrischen Gutachten warfen einen zusätzlichen Blick auf den Hintergrund des Täters. Der Facharzt Ralf Werner bestätigte die volle Schuldfähigkeit von Mahmud H., ungeachtet einer möglichen Belastungsstörung aufgrund seiner von Gewalt und Bürgerkrieg geprägten Kindheit in Syrien. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Daniel Mayr, forderte eine siebenjährige Haftstrafe, während der Verteidiger Volker Hoffmann für eine mildere Strafe plädierte. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig und das Verfahren verlief zum Schutz des Opfers weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit.