Zukunftsinvestment: 157 Jugendliche starten Ferialpraktika in NÖ!
Zukunftsinvestment: 157 Jugendliche starten Ferialpraktika in NÖ!
Niederösterreich, Österreich - Am 8. Juli 2025 hebt die Landeshauptfrau von Niederösterreich, Johanna Mikl-Leitner, die Bedeutung von Ferialpraktika für Schülerinnen, Schüler und Studierende hervor. In diesem Jahr absolvieren 157 junge Menschen Ferialpraktika im NÖ Landesdienst. Diese Praktika bieten eine wertvolle Gelegenheit zur beruflichen Orientierung und ermöglichen den Praktikanten, erste Praxiserfahrungen in der Landesverwaltung zu sammeln. Laut Mikl-Leitner können die Teilnehmer ihre Stärken entdecken und die Abläufe der Verwaltung kennenlernen, was nicht nur ihnen selbst, sondern auch der gesamten Institution zugutekommt.
Die Ferialpraktika stellen eine wichtige Form der Nachwuchsförderung dar und gelten als Investition in die Zukunft. Ehemalige Praktikanten entscheiden sich häufig für eine Laufbahn im Landesdienst. Sie bringen frische Perspektiven und entlasten die Mitarbeiter in den Einrichtungen, wodurch ein positives Arbeitsklima entsteht. Mikl-Leitner sieht das Sommerpraktikumsprogramm als ein Statement für Verantwortung und Jugendförderung, was durch Auszeichnungen beim Österreichischen Verwaltungspreis 2025, einschließlich des Sonderpreises der Studierendenjury, erneut unterstrichen wird. Zudem wurde das Land unter die besten Arbeitgeber in Österreich eingestuft, was die Wichtigkeit solcher Programme verdeutlicht.
Rechtlicher Rahmen für Ferialpraktika
In vielen Bundesländern nehmen Schülerinnen und Schüler während der Sommermonate Ferialjobs oder Praktika in Anspruch. Arbeitgeber sind in der Pflicht, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ferialarbeit, Praktika und Volontariate zu beachten. Ein Ferialpraktikum ist in der Regel unentgeltlich und gilt als Teil einer schulischen oder universitären Ausbildung, die der Ausbildungszweck verfolgt und nicht als Arbeitsverhältnis zählt. Dies bedeutet, dass keine Sozialversicherungsbeiträge fällig sind, es sei denn, es wird eine Entlohnung gezahlt, bei der eine Anmeldung bei der ÖGK erforderlich ist, wie die Bundesagentur für Arbeit erläutert.
Ferialarbeit hingegen stellt ein klassisches, befristetes Arbeitsverhältnis während der Ferienzeit dar. Diese unterliegt dem Arbeitsrecht und ist entgeltpflichtig, weshalb ebenfalls eine Anmeldung bei der ÖGK erforderlich ist. Im Unterschied dazu wird ein Volontariat als freiwillige, unentgeltliche Tätigkeit zu Ausbildungszwecken definiert.
Besondere Schutzmaßnahmen für Jugendliche
Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten besondere Vorschriften nach dem Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG). Sie dürfen zum Beispiel nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr arbeiten und haben Anspruch auf bestimmte Ruhepausen. Die gesetzlichen Regelungen betonen, dass unter 15-Jährigen maximal 7 Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich zu arbeiten gestattet sind, während für Jugendliche ab 15 Jahren die Grenze bei 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich liegt.
Junge Praktikanten haben im Rahmen ihrer Tätigkeiten keinen Anspruch auf Bezahlung oder Urlaub, außer bei freiwilligen Praktika, wo eine angemessene Vergütung gefordert werden kann. Zudem sollten die Praktikanten während ihrer Zeit im Betrieb durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sein. Dies gilt auch für den Weg zur Arbeit, was die Sicherheit der jungen Arbeitnehmer stärkt.
Zusammenfassend zeigen die verschiedenen Aspekte des Ferialpraktikums und der rechtlichen Grundlagen die Wichtigkeit, die solche Programme für die berufliche Entwicklung junger Menschen haben. Sie fördern nicht nur individuelle Talente, sondern bereichern auch die Institutionen, die sich aktiv um die Ausbildung der nächsten Generation bemühen.
Details | |
---|---|
Ort | Niederösterreich, Österreich |
Quellen |
Kommentare (0)