Kürzungen in Wien: Menschen mit Behinderung bald um bis zu 3.000 Euro ärmer!
Wien plant ab 2026 Kürzungen bei der Mindestsicherung für Menschen mit Behinderung, kritisiert von den Grünen.

Kürzungen in Wien: Menschen mit Behinderung bald um bis zu 3.000 Euro ärmer!
Ab dem 1. Januar 2026 treten in Wien gravierende Einschnitte für Menschen mit Behinderung in Kraft, die von der rot-pinken Stadtregierung (SPÖ und NEOS) beschlossen wurden. Diese Maßnahmen sind Teil einer umfassenden Reform der Mindestsicherung, die mit dem Ziel einhergeht, die Ausgaben im Sozialbereich zu reduzieren. Die Wiener Grünen, unter der Führung von Judith Pühringer, äußern sich kritisch zu den Auswirkungen dieser Kürzungen.
Die Änderungen betreffen insbesondere Menschen mit Behinderung, die in der Regel aufgrund ihrer Situation kein Erwerbseinkommen erzielen können. Betroffene müssen künftig mit bis zu 3.000 Euro weniger pro Jahr auskommen, wenn sie auf Mindestsicherung angewiesen sind. Laut der Grünen Wien verlieren diese Menschen bis zu 1.209 Euro in der Mindestsicherung, da die Sonderzahlungen (13. und 14. Bezug) halbiert werden. Pühringer betont, dass diese Anpassungen Menschen mit Behinderung massiv unter Druck setzen werden. Aktuell sind 12.989 Personen von diesen Kürzungen betroffen.
Kürzungen im Sozialbereich
Zusätzlich zur Mindestsicherung wird auch die Mietbeihilfe für Menschen mit Behinderung und chronisch Kranke gekürzt. Dies kann bis zu 151 Euro pro Monat ausmachen, was auf das Jahr gerechnet weiteren 1.807 Euro Verlust für die betroffenen Personen bedeutet. Zusammenfassend können Menschen mit Behinderung durch diese Maßnahmen bis zu 3.016 Euro jährlich verlieren. Pühringer fordert von der Stadtregierung ein Umdenken, um das soziale Netz in Wien zu erhalten.
Die Novelle zur Mindestsicherung, die die Kürzungen beinhaltet, wurde mit Zustimmung von SPÖ und NEOS verabschiedet. Laut Heute fallen subsidiär Schutzberechtigte künftig aus der Mindestsicherung und werden in die Grundversorgung überführt. Diese Regelungen gelten sowohl für neu anerkannte als auch für bereits bestehende Fälle.
Auswirkungen auf Familien
Ein weiterer Aspekt der Reform betrifft Familien: Ab dem kommenden Jahr werden Beträge für Mieten auch für Kinder bei der Wohnbeihilfe abgezogen. So könnte eine Familie mit fünf Kindern durch diese Regelung eine Reduktion der Mietbeihilfe um rund 400 Euro pro Monat erfahren. Zudem werden Wohngemeinschaften nun wie Familien behandelt, was ebenfalls zu einer Senkung der Auszahlung pro Person führen wird.
Die ÖVP begrüßt teilweise die Maßnahmen und fordert weitergehende Einsparungen, beispielsweise bei Kindersätzen für große Familien, während die FPÖ dafür plädiert, dass Mindestsicherungsleistungen ausschließlich an österreichische Staatsbürger ausgezahlt werden. Dennoch bleibt die Höhe der Mindestsicherung für Alleinstehende oder Alleinerziehende sowie für Bedarfsgemeinschaften unverändert, was in den aktuellen Diskussionen über die Reformen auch als kleines Trostpflaster gesehen wird.
Insgesamt zeigen die anstehenden Kürzungen, wie stark die Auswirkungen auf soziale Gruppen in Wien sein werden. Die Grünen warnen vor den möglichen negativen Folgen für Kinder, chronisch Kranke und Menschen mit Behinderung. ORF berichtet zusätzlich über die weitreichenden Folgen dieser Gesetzesänderungen und fordert eine gesellschaftliche Debatte über die Auswirkungen der neuen Regelungen auf die vulnerable Bevölkerungsgruppe.