Bludenz

Amtsmissbrauchsvorwürfe: Bürgermeister Tschann vor Gericht

Bludenzer Bürgermeister Simon Tschann (ÖVP) steht wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht – am 18. Dezember könnte es für ihn bitter werden, denn bis zu 5 Jahre Haft drohen!

Die Situation rund um den Bludenzer Bürgermeister Simon Tschann (ÖVP) nimmt eine brisante Wendung. Er muss sich wegen Amtsmissbrauchs vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten, und der Verhandlungstermin steht nun fest: Am 18. Dezember wird sich Tschann den Vorwürfen stellen. Bis dahin betont er, dass er alle Anklagen zurückweist.

Laut Anklage soll Tschann im Jahr 2021 als Baubehörde erster Instanz eine Bauabstandsnachsicht sowie eine Baubewilligung für ein Wohnprojekt erteilt haben, ohne dass alle notwendigen Anforderungen erfüllt waren. Die rechtlichen Unterlagen habe er jedoch nach bestem Wissen und Gewissen unterzeichnet, betont der Bürgermeister.

Vorwürfe und Ermittlungen

Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben, das zu dieser affair geführt hat, stellt die Staatsanwaltschaft Tschann weitere gravierende Vorwürfe. Er soll in offizielle Schriftstücke an den Landesvolksanwalt und die Bezirkshauptmannschaft Bludenz „wahrheitswidrig Tatsachen fälschlich beurkundet“ haben. Diese schweren Anschuldigungen gingen ursprünglich auf eine Anzeige eines Mitglieds des Teams um Mario Leiter (SPÖ Bludenz) zurück, was zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im Jahr 2022 führte.

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Die rechtlichen Konsequenzen können für Tschann weitreichend sein. Falls er verurteilt wird, drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft. Insbesondere wenn mehrere Delikte angeklagt werden, könnte das Strafmaß entsprechend höher ausfallen. Der Verfassungsjurist Peter Bußjäger verdeutlicht, dass die Verurteilung des Bürgermeisters nicht automatisch zu einem Verlust seines Amtes führen würde. Es hängt stark vom konkreten Strafmaß ab. Lediglich bei einer Freiheitsstrafe von mehr als einem halben Jahr unbedingt oder einem Jahr bedingt müsste Tschann sein Amt niederlegen.

Interessanterweise hat der Baubescheid bereits verschiedene Instanzen durchlaufen, darunter die Bezirkshauptmannschaft, das Landesverwaltungsgericht und der Landesvolksanwalt, die sämtlich die Vorgehensweise der Stadt im Wesentlichen bestätigten. Dieser Umstand könnte in der kommenden Verhandlung eine bedeutende Rolle spielen.

Ungeachtet dessen bleibt Tschann bei seiner Aussage, dass er unschuldig sei und die Unschuldsvermutung für ihn gelte. Die kommenden Wochen und der bevorstehende Prozess wird zeigen, wie sich die Situation entwickeln wird und welche rechtlichen Folgen dies für ihn haben könnte.


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Quelle
vorarlberg.orf.at

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