Urlaubssouvenirs: So entgehen Sie hohen Strafen beim Einkauf!

Urlaubssouvenirs: So entgehen Sie hohen Strafen beim Einkauf!

Österreich - Der Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten ist ein zentrales Thema für Reisende, die Souvenirs aus dem Ausland mit nach Hause bringen möchten. Das Einfuhrverbot für gefährdete Arten ist nicht nur eine Frage des Naturschutzes, sondern kann auch erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Der ÖAMTC warnt, dass die Einfuhr solcher Souvenirs zu Geldstrafen von bis zu 80.000 Euro und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren führen kann, wenn man gegen die erforderlichen Genehmigungen verstößt. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, auch bekannt als CITES, regelt seit 1973 den internationalen Handel mit rund 32.800 Pflanzen und 5.950 Tieren und stellt sicher, dass übermäßige Ausbeutung vermieden wird.

Für die Einfuhr von Souvenirs aus gefährdeten Arten in die EU sind sowohl Ausfuhr- als auch Einfuhrgenehmigungen nötig. Innerhalb der EU ist zwar keine Genehmigung erforderlich, doch für besonders geschützte Arten sind häufig Bescheinigungen erforderlich. So berichtet der Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, dass der Import von CITES-geschützten Tieren, Pflanzen und Produkten nur unter strengen Auflagen oder gänzlich verboten ist. Detaillierte Informationen zu den Einfuhrbedingungen gibt es im Internet, beispielsweise auf den Seiten der blv.admin.ch.

Risiken beim Souvenir-Kauf

Besonders problematische Souvenirs sind häufig in der Natur zu finden. Darunter fallen Gegenstände wie Elfenbein, Tropenhölzer, Muscheln, Korallen und Schmuck aus Schildkrötenpanzern. Einige Länder haben strenge Regeln und sogar Verbote für das Mitnehmen bestimmter Souvenirs aus ihrer Region. Beispielsweise ist es in Italien strengstens verboten, Sand und Muscheln mitzunehmen. In Griechenland sind archäologische Gegenstände sowie selbstgesammelte Steine ohne Genehmigung nicht erlaubt.

Der Import von Souvenirs aus geschützten Arten ist nicht nur eine bürokratische Angelegenheit; in vielen Ländern der Welt sind spezifische Regelungen zu beachten. Laut dem BFN sind mehr als 37.000 Tier- und Pflanzenarten durch CITES geschützt. Der internationale Handel mit diesen Arten muss sorgfältig reguliert werden, um ihren Bestand nicht zu gefährden.

Einfuhrgenehmigungen und ihre Anforderungen

Um sicherzustellen, dass der Handel mit gefährdeten Arten kontrolliert wird, sind für den Handel CITES-Ausfuhrbewilligungen und Einfuhrbewilligungen erforderlich. Diese müssen vor der Einfuhr beantragt werden, und es wird eine Artenschutzkontrolle durchgeführt. Auch Musikinstrumente aus geschütztem Holz benötigen eine CITES-Ausfuhrbewilligung. Gewerbsmäßige Händler können sogar eine Dauereinfuhrbewilligung beantragen, um Produkte ohne zusätzliche Genehmigungen zu importieren.

In einigen Regionen, wie beispielsweise der Karibik, müssen sogar Kakteen, Orchideen und Andenken aus Steinkorallen genehmigt werden. CITES und die nationalen Gesetzgebungen zu Arten- und Naturschutz sind wichtige Faktoren, die Reisende beachten sollten, um unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr nach Hause zu vermeiden.

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