Transparenzoffensive: Förderungen ab 1.500 Euro künftig einsehbar!

Transparenzoffensive: Förderungen ab 1.500 Euro künftig einsehbar!

Österreich - Ab September 2025 wird das österreichische Transparenzdatenbankgesetz entscheidende Änderungen erfahren. Alle staatlichen Förderungen, die nicht an Privatpersonen gehen und einen Betrag von 1.500 Euro übersteigen, werden künftig in der Transparenzdatenbank veröffentlicht. Diese Neuerung ist Teil einer umfassenden Sammelnovelle, die an das neue Informationsfreiheitsgesetz angepasst wurde, welches ebenfalls am 1. September in Kraft tritt. Der Nationalrat hat die Sammelnovelle mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS beschlossen, während die Grünen einen Abänderungsantrag unterstützten, der redaktionelle Anpassungen beinhaltete.

Insgesamt sind rund 140 Gesetze von den Anpassungen betroffen, darunter das Amtshaftungsgesetz sowie das Epidemiegesetz. Für zwei separate Novellen stimmten ebenfalls die Abgeordneten der Dreierkoalition und der Grünen. Die zuständige Ausschussabstimmung erreichte die erforderliche Zweidrittelmehrheit für Änderungen am Bankwesengesetz.

Mehr Transparenz und Modernisierung der Verwaltung

Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat die Novelle auch ins Plenum gebracht. Die Änderungen sollen die Transparenz in der Verwaltung erhöhen und die Informationspflichten modernisieren. Kritiker wie Michael Schilchegger von der FPÖ äußerten Bedenken hinsichtlich der Rechtsklarheit bei der Abwägung zwischen Geheimhaltung und Information. Unter anderem wird im Strafgesetzbuch der Straftatbestand „Verletzung des Amtsgeheimnisses“ durch „Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung“ ersetzt, was mit einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren sanktioniert werden kann.

Eine wichtige Neuerung ist, dass das neue Datenzugangsgesetz einhergeht, um den Zugang zu geschützten öffentlichen Daten für Forschende und Unternehmen zu erleichtern. Derartige Maßnahmen sind im Sinne der europäischen Daten-Governance-Regelungen erfolgt, indem eine zentrale Informationsstelle im Bundeskanzleramt eingerichtet wird. Die Open-Data-Plattform www.data.gv.at wird zudem mit der EU-Plattform data.europa.eu vernetzt.

Kritik und Herausforderungen

Trotz der positiven Reaktionen von verschiedenen politischen Fraktionen gibt es auch kritische Stimmen. Vertreter der FPÖ kritisieren, dass Behörden und Gemeinden von den Regierungsparteien im Stich gelassen werden, da diese die „Abwägungsarbeit“ in Bezug auf die neuen Regelungen übernehmen müssten. Zudem bemängeln die Grünen, dass die Ministerialentwürfe zu spät kamen und die Begutachtungsfrist zur Prüfung der Vorschläge zu kurz war.

Staatsekretär Alexander Pröll bezeichnete die Änderungen als Meilenstein für Transparenz und moderne Verwaltung. Dennoch bleibt abzuwarten, wie die neuen Regelungen in der praktischen Umsetzung funktionieren werden und ob sie tatsächlich die erhoffte Transparenz garantieren können. OTS berichtet, dass diese Maßnahmen wichtige Schritte in der Entwicklung der Informationsfreiheit darstellen. Laut orf.at wird die Transparenzdatenbank damit erheblich erweitert und erhält zusätzliche Möglichkeiten zur Weitergabe von Daten, insbesondere bei Verdacht auf Fördermissbrauch.

Mit diesen Veränderungen wird ein großes Augenmerk auf die Balance zwischen Datenzugänglichkeit und notwendiger Geheimhaltung gelegt, was in der heutigen digitalen Kommunikation von höchster Bedeutung ist.

Die Umsetzung dieser umfassenden Regelung steht jedoch noch vor Herausforderungen, die sowohl kommunal als auch bei den Bürgern aufkeimen könnten.

Mehr Informationen zu den bevorstehenden Änderungen finden Sie in den Artikeln auf OTS, orf.at und sn.at.

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