Tragischer Verlust: Kärntens Zeltverleiher Mario Bister stirbt mit 35!
Tragischer Verlust: Kärntens Zeltverleiher Mario Bister stirbt mit 35!
Weizelsdorf, Österreich - Mario Bister, ein angesehener Zeltverleiher aus Kärnten, ist am 11. Juli 2025, im Alter von nur 35 Jahren, infolge eines tragischen Unfalls verstorben. Der Vorfall ereignete sich gegen 2 Uhr nachts im Bezirk Klagenfurt-Land, als der Teleskoplader, den Bister fuhr, mit den rechten Rädern auf das Straßenbankett geriet. Dies führte dazu, dass das Fahrzeug kippte und sich überschlug. Leider wurde Bister im Fahrzeug eingeklemmt und verstarb noch an der Unfallstelle. Seine Mutter entdeckte das verunfallte Fahrzeug und alarmierte die Einsatzkräfte, doch der Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen. Der Verlust von Mario Bister hinterlässt eine große Lücke in der Gemeinschaft.
Mario Bister war der Inhaber des Zeltverleihs Bister, der als Kärntens größter Zeltverleiher anerkannt ist. Das Unternehmen, das seit über zehn Jahren in Weizelsdorf im Rosental ansässig ist, ist bekannt für seine hohe fachliche Kompetenz und Zuverlässigkeit. Der Zeltverleih hat sich im Laufe der Jahre einen respektablen Ruf erarbeitet und bedient eine breite Palette von Veranstaltungen. Eine Trauerfeier zu Ehren von Mario Bister ist für den 16. Juli 2025, seinen Geburtstag, am Firmengelände in Weizelsdorf vorgesehen.
Das Unternehmen im Detail
Das Unternehmen ist in den offiziellen Registern verzeichnet, deren Transparenz die Identität und die Funktionsträger der Firma bestätigt. Der Firmenbuchauszug, welcher von der Marketing GmbH angeboten wird, bietet wichtige Informationen, darunter den Firmensitz, die Rechtsform und Geschäftsführung. Zudem sind Angaben über Gesellschafter und deren Anteile sowie das Kapital der Gesellschaft enthalten. Diese Daten werden in Echtzeit erstellt und unverändert weitergegeben, was für die Glaubwürdigkeit des Unternehmens spricht.
Unfallverhütung und Sicherheit
Der tragische Unfall unterstreicht die Bedeutung der Unfallverhütung, wie sie auch von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) gefordert wird. Frank Christ, ein Referent bei der BG BAU, betont, dass Zeltverleiher unterschiedlichsten Berufsgenossenschaften zugeordnet sein können, weshalb eine gründliche Gefährdungsbeurteilung essenziell ist. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, eine solche Beurteilung durchzuführen, um Gefährdungen für ihre Beschäftigten zu erkennen. Besonders beim Aufbau und Abbau von Zelten müssen die Helfer mindestens 18 Jahre alt sein und über die erforderliche Sachkunde verfügen.
Zeltverleiher stehen vor der Verantwortung, die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Für größere Zelte über fünf Metern Höhe und zehn Metern Breite ist eine spezielle Ausbildung gemäß der DGUV Vorschrift 42 notwendig. Auch psychische Gefährdungen sind seit 2014 ein eigenständiger Teilbereich, der nicht vernachlässigt werden darf.
In Anbetracht der Tragik des Unfalls von Mario Bister und der damit verbundenen Fragen hinsichtlich Arbeitssicherheit meldet die Branche, dass jeder Unfall einer zu viel ist. Die Geschehnisse erinnern uns an die Verantwortung, die Arbeitgeber tragen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Weitere Informationen über die Verantwortung und die Sicherheit im Zeltverleihbereich sind auf den Webseiten von 5min, FirmenABC und Zelt-News erhältlich.
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Ort | Weizelsdorf, Österreich |
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