Im Jahr 2025 wird die Rezeptgebühr für Medikamente in Österreich auf 7,50 Euro angehoben, was von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bekanntgegeben wurde. Diese jährliche Anpassung geschieht gemäß dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und orientiert sich an der Aufwertungszahl, die voraussichtlich bei 1,063 liegen wird. Vor allem Menschen mit speziellen gesundheitlichen Bedürfnissen werden von dieser Erhöhung betroffen sein, doch es sind auch Erleichterungen in Sicht. So sind bestimmte Gruppen, darunter Personen mit anzeigepflichtigen Krankheiten wie AIDS, von der Rezeptgebühr befreit. Wer über das Jahr gesehen hohe Medikamentekosten hat, kann ab einer Belastung von zwei Prozent seines Jahresnettoeinkommens von der Gebühr befreit werden. Diese automatische Erleichterung erfolgt ohne Antrag, sobald die Schwelle überschritten ist, wie die ÖGK berichtet.
Regelungen und Befreiungsmöglichkeiten
Die Regeln zur Zuzahlungsbefreiung sind klar: Versicherte müssen für 2024 beispielsweise bis zu 600,26 Euro bei einem zu berücksichtigenden Familieneinkommen von 30.013 Euro an Zuzahlungen leisten. Für chronisch Kranke reduziert sich diese Grenze, sie müssen nur bis zu 300,13 Euro zahlen. Personen, die Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen, haben eine jährliche Belastungsgrenze von lediglich 135,12 Euro, was die finanzielle Belastung spürbar senkt. Sobald die persönliche Belastungsgrenze erreicht ist, können betroffene Personen bei ihrer Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung beantragen, wobei dies pro Kalenderjahr erneuert werden muss, wie die Verbraucherzentrale aufzeigt.
Ort des Geschehens
Details zur Meldung