Prozess gegen Tschetschenen: Millionenspenden für den IS in Wien!

Prozess gegen Tschetschenen: Millionenspenden für den IS in Wien!

Wien, Österreich - Am heutigen Tag, dem 15. Juli 2025, wird am Wiener Landesgericht ein bedeutender Prozess gegen den 33-jährigen Tschetschenen Yusup M. fortgesetzt. Ihm wird vorgeworfen, eine entscheidende Rolle bei der Sammlung von Spenden für den „Islamischen Staat“ (IS) gespielt zu haben. Die Summe, die durch seine Aktivitäten generiert wurde, beläuft sich auf mehrere Millionen Euro, konkret auf 73,5 Millionen US-Dollar (62,77 Millionen Euro), die überwiegend über einen Kanal gesammelt wurden. Zusätzlich wurden mehrere 100.000 US-Dollar über einen zweiten Kanal akquiriert. Diese gut organisierten Spenden sollten zur Unterstützung von IS-Kämpfern sowie ihren Familien in Syrien und im Irak dienen, einschließlich der Freikaufaktionen von IS-Anhängern.

Yusup M. lebt seit 2015 in Österreich und arbeitete als Lieferant, bis er am 25. Juli 2024 festgenommen wurde. Er begann seine Spendenaktivitäten bereits 2018 als Einzelperson und trat 2022 der Gruppierung „Jamaat“ bei, die international vernetzt ist. In diesem Kontext wird ihm die Rolle des Finanzchefs der Spendenorganisation zugeschrieben. Seine Verteidigung betont jedoch, dass er nicht als Anführer oder Entscheidungsträger agierte.

Der Verlauf des Prozesses

Der Prozess hat hohe Sicherheitsvorkehrungen zur Folge, unter anderem ein Fotografier- und Filmverbot im Saal. Der Staatsanwalt warnte während der ersten Verhandlung vor der hohen Gefahr für Europa, die aus der finanziellen Unterstützung des IS resultiert. Verbindungen zu gefährlichen IS-Kämpfern, darunter Magomed I., alias Abu Ali, der als IS-Kommandant galt, wurden ebenfalls aufgezeigt. Yusup M. soll Abu Ali 60.000 US-Dollar zur Unterstützung seiner Familie zugesichert haben. Zudem wurde eine Zahlung von 7.000 US-Dollar (5.985 Euro) für den Freikauf einer jungen Wienerin aus einem IS-Lager genannt.

Yusup M. gibt an, dass seine Zahlungen in einer Höhe von 300.000 bis 400.000 US-Dollar stattfanden, und bestreitet die vom Ankläger genannte Gesamthöhe. Er räumt ein, in Chats übertrieben und sich als „Superhelfer“ dargestellt zu haben, dabei behauptet er, ausschließlich humanitäre Hilfe leisten zu wollen, insbesondere für Witwen und Waisen.

Hintergründe zur Terrorismusfinanzierung

Die Debatte über die Finanzierung von Terrorismus ist eine komplexe und vielschichtige Angelegenheit. Wie die BaFin hervorgehoben hat, ist die Risikoanalyse gemäß § 5 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG) von zentraler Bedeutung. Verpflichtete müssen die Risiken der Terrorismusfinanzierung identifizieren und bewerten, was häufig nicht in vollem Umfang geschieht. Dabei ist es wichtig, zwischen legalen und illegalen Quellen der Finanzierung zu differenzieren.

Spendenorganisationen und Crowdfunding-Anbieter stellen laut einer Veröffentlichung der FATF potenzielle Risiken für die Terrorismusfinanzierung dar. Die Sicherungsmaßnahmen, die hauptsächlich zur Verhinderung von Geldwäsche implementiert sind, schützen nicht ausreichend gegen Terrorismusfinanzierung. Die BaFin fordert eine umfassende Überwachung aller Geschäftsbeziehungen und Transaktionen, um Auffälligkeiten in Verbindung mit Terrorismusfinanzierung effektiv zu erkennen.

Die Fortsetzung des Prozesses ist für den 3. September 2025 angesetzt, und sollte eine anklagekonforme Verurteilung erfolgen, werden für Yusup M. Freiheitsstrafen von fünf bis 15 Jahren diskutiert. Die Ereignisse rund um diesen Prozess werfen nicht nur Licht auf die Gefahren der Terrorismusfinanzierung, sondern auch auf die Herausforderungen, die Behörden beim Erkennen und Bekämpfen solcher Aktivitäten gegenüberstehen.

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OrtWien, Österreich
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