Braunau

Gericht in Ried: Auslieferung des Angeklagten wegen Kranzniederlegung

Ein angeklagter 57-Jähriger aus Berlin, der vor zwei Jahren in Braunau einen kranz für Hitler niederlegte, steht jetzt wegen seiner Nicht-Teilnahme vor einer Auslieferung nach Österreich!

Ein ungewöhnlicher Vorfall erreichte diese Woche die Gerichte, als ein angeklagter Deutscher wieder nicht zu seinem Prozess in Ried erschien. Der 57-Jährige aus Berlin, der beschuldigt wird, während eines umstrittenen Ereignisses einen Kranz am Geburtshaus von Adolf Hitler in Braunau niedergelegt zu haben, ließ erneut auf sich warten. Daher hat der Richter beschlossen, einen Auslieferungsantrag an die deutschen Behörden zu stellen, um sicherzustellen, dass der Angeklagte vor Gericht erscheint.

Der Fall dreht sich um eine Begebenheit aus dem Jahr 2021, als der Beschuldigte am 20. April einen Trauerkranz mit der Aufschrift „RIP USA“ – angeblich stehe das für „Unser seliger Adolf“ – ablegte. Diese provokante Handlung ereignete sich genau an dem Ort, der für viele ein Symbol des Schreckens ist. Dazu wurde in derselben Stadt ein Dokumentarfilm mit dem Titel „Wer hat Angst vor Braunau“ gedreht, in dem der Angeklagte ebenfalls vorkommt. Berichten zufolge gestand er in diesem Film, Adolf Hitler zu verehren.

Der Verlauf des Prozesses

Seit längerem ist der Termin für die Gerichtsverhandlung bekannt gewesen, und die Geschworenen waren bereit, ihre Pflicht zu erfüllen. Der Anwalt des Angeklagten betont jedoch, dass sein Mandant beruflich stark eingebunden sei und deshalb nicht anreisen könne. Der Richter zeigte sich mit dieser Erklärung unzufrieden und wies darauf hin, dass die wiederholte Abwesenheit des Angeklagten die Situation nicht akzeptabel mache. Er kündigte an, dass man sich nicht an der Nase herumführen lasse und ergreift nun die rechtlichen Schritte zur Auslieferung.

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Wenn die deutschen Behörden dem Antrag stattgeben, wird der Angeklagte in Deutschland in Auslieferungshaft genommen. Dies bedeutet, dass er in Österreich nicht mehr auf einen neuen Verhandlungstermin warten könnte, sollte er sich nicht umgehend zur Verfügung stellen. Der Richter gab zu verstehen, dass jegliche weitere Einreise des Angeklagten nach Österreich zu einer Verhaftung führen kann.

Die Vorfälle um den Angeklagten werfen nicht nur einen Schatten über den Rechtsprozess, sondern verweisen auch auf die anhaltende Kontroverse über die Verehrung und das Erbe von Adolf Hitler. Das Gericht wacht nun darüber, dass der Beschuldigte seiner Verantwortung nachkommt. Während dieser Prozess weiterhin beobachtet wird, bleibt ungewiss, wie die deutschen Behörden reagieren werden. Für weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen ist der Artikel auf volksblatt.at hilfreich.

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Quelle/Referenz
volksblatt.at

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