Am Landesgericht Krems wurde ein Ex-Bankberater der Raiffeisenbank Zwettl wegen eines schwerwiegenden Betrugsfalls zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Gemeinsam mit einem Kassierer stand der Ex-Banker vor Gericht, der sich ebenfalls für eine falsche Zeugenaussage verantworten musste. Die Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig.
Die Vorwürfe gegen den Bankberater, der über mehrere Jahre hinweg agierte, sind alarmierend. Zwischen 2017 und 2020 soll er eine betagte Kundin, die an Demenz erkrankt war, um eine erhebliche Summe betrogen haben. Nachdem die Betroffene nicht mehr in der Lage war, ihre Finanzen zu überwachen, unterdrückte der Beschuldigte ihre Sparbücher und nutzte diese letztlich für persönliche Zwecke, indem er unberechtigte Abhebungen im Namen der Kundin vornahm.
Vermögensschaden und Beweisführung
Der Schaden, den der Ex-Bankberater verursacht hat, wurde auf enorme 672.000 Euro geschätzt. Dies wurde im Verlauf der Verhandlung durch den Privatbeteiligtenvertreter, der die Interessen der Opfer vertrat, klar dargelegt. Der Staatsanwalt führte aus, dass es eine klare Beweislage gab, die die Glaubwürdigkeit der Aussagen der betroffenen Kundin untermauerte. So wurden die Manipulationsvorgänge unmissverständlich nachgewiesen.
Im Gegensatz dazu verteidigte sich der ehemalige Bankberater mit dem Argument, dass sein Privatvermögen aus einer langjährigen Sparsamkeit und den damit verbundenen Goldverkäufen stamme. Er stellte die Glaubwürdigkeit der betagten Kundin und ihrer Schwester infrage und behauptete, sie könnten die Abhebungen selbst vorgenommen haben. Dennoch blieb das Gericht bei seiner Verurteilung und folgte den Argumenten des Staatsanwalts;
die Entscheidung fiel eindeutig gegen ihn und es wurde eine Haftstrafe von vier Jahren wegen schweren Betrugs sowie Geldwäsche und Urkundenunterdrückung verhängt. Der schwere Diebstahl in Bezug auf verschwundene Golddukaten wurde hingegen nicht bestätigt.
Urteil gegen den Kassierer
Der Kassierer, der ebenfalls angeklagt war, erhielt eine bedingte Haftstrafe von zehn Monaten wegen falscher Zeugenaussage. Er hatte behauptet, der weiblichen Bankkundin persönlich 20.000 Euro ausgezahlt zu haben, obwohl die Beweisaufnahme ergab, dass die Kundin an diesem Tag gar nicht in der Bank anwesend war.
Die Richterin stellte fest, dass das Urteil gegen den Ex-Banker ein einstimmiger Schuldspruch war. Die Beweggründe des Kassierers blieben unklar, letztendlich aber wurde er von dem Vorwurf der Begünstigung des Ex-Bankberaters freigesprochen. In der Urteilsbegründung wurde auch erwähnt, dass die Urteile noch nicht in Kraft treten, was bedeutet, dass der Fall möglicherweise nicht endgültig ist. Weder die Verteidigung noch die Staatsanwaltschaft äußerten sich bislang zur weiteren Vorgehensweise.
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