
In einem dramatischen Wendungsfall steht der ehemalige Bürgermeister von Vösendorf, Hannes Koza, im Fokus der Strafjustiz. Der Politiker wurde beschuldigt, einen Angriff im Dezember 2024 erfunden zu haben, während er auf dem Heimweg vom Gemeindeamt im Schlosspark war. Seine anfänglichen Behauptungen führten schließlich zu Ermittlungen, die Koza selbst als Beschuldigten ausmachten. Am 20. Februar 2025 trat er zurück und erklärte, er habe „Grenzen überschritten“ und Menschen verletzt. Nun suche er „professionelle Hilfe“, wie er selbst verlauten ließ. Die Nachfrage dieser Vorwürfe durch die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat zu einem Strafantrag wegen falscher Beweisaussage und Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung geführt, bestätigte der Behördensprecher Erich Habitzl, wie auch bereits vom Nachrichten.at berichtet.
Prozess steht bevor
Der Prozess gegen Koza ist für den 20. März 2025 am Landesgericht Wiener Neustadt angesetzt. Verteidiger Sascha Flatz erklärte, Koza gestande beide Vorwürfe, obwohl ursprünglich eine Diversion angestrebt wurde. Da eine Bewährungsstrafe nun wahrscheinlicher erscheine, sieht man die Konsequenzen für Koza als ernst an. Interessanterweise wurde das Verfahren gegen einen unbekannten Täter, der angeblich den Angriff verübt haben sollte, eingestellt, während das Gericht nun auf die Verhandlung gegen den Ex-Bürgermeister blickt. Inmitten dieser Turbulenzen hat die Vizebürgermeisterin Birgit Petross die Geschäfte in der Gemeinde übernommen.
Die politische Landschaft in Vösendorf sieht sich aufgrund des Rücktritts von Koza nun erneut einer Neuwahl gegenüber. Nach seinem Rücktritt haben auch die Abgeordneten der Oppositionsparteien ihre Mandate niedergelegt, was die Notwendigkeit für eine Neuwahl begründet. Die Optimierung der Gemeindepolitik wird als notwendig erachtet, insbesondere da die SPÖ eine offizielle Pressemeldung veröffentlichte, in der es heißt, „die Zeit ist reif für Veränderung“. Die Landesregierung muss demnach eine Neuwahl anberaumen, sollte die Mehrheit der Mandate unbesetzt bleiben, was in diesem Fall der Fall ist, wie noe.ORF.at berichtete.
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