Kritik an ElWG: Windkraft in Gefahr durch geplante Spitzenkappung!

Kritik an ElWG: Windkraft in Gefahr durch geplante Spitzenkappung!
Österreich - Am 4. Juli 2025 wurde der Entwurf des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) zur Begutachtung versendet. Die IG Windkraft äußert erhebliche Bedenken, dass dieser Entwurf nachhaltigen Schaden am Umbau der Energieversorgung in Österreich anrichten könnte. Josef Plank, Präsident der IG Windkraft, kritisiert vor allem die geplante Spitzenkappung bei Windkraft, die als fachlich nicht nachvollziehbar und EU-rechtlich bedenklich eingestuft wird. Bei dieser Spitzenkappung handelt es sich um ein Instrument, das die maximale Einspeiseleistung von Energieerzeugern beschränken soll, ursprünglich entwickelt für Photovoltaikanlagen im Niederspannungsnetz. Im neuen ElWG soll dieses Instrument auch auf Windkraft Anwendung finden.
Besonders besorgniserregend ist laut Florian Maringer, Geschäftsführer der IG Windkraft, dass eine solche Spitzenkappung zu einem Verlust von leistbarem Strom aus Windenergie führen könnte. Dies hätte im letzten Jahr rund 60.000 Haushalte betroffen. Aktuell sind in der Windenergiebranche etwa 8.000 Menschen in 180 Unternehmen beschäftigt, die durch die geplanten Maßnahmen in ihrer Existenz bedroht wären. Die IG Windkraft fordert eine klare Trennung zwischen Engpassmanagement und dauerhafter Kappung, sowie eine gesetzliche Differenzierung nach Technologie und Netzebene.
Reform des Strommarktes
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) hat zeitgleich einen umfassenden Entwurf zur Reform des Strommarktes vorgestellt. Diese Reform ist EU-rechtlich überfällig, da Österreich zentrale Vorgaben aus dem EU-Energiepaket umsetzen muss, um ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zu vermeiden. Das Hauptziel dieser Reform ist es, die Stromkosten zu senken, die Versorgungssicherheit zu stärken und die Energiewende zu beschleunigen. Im Rahmen der Reform müssen Energieversorgungsunternehmen Preissenkungen innerhalb von sechs Monaten an ihre Kunden weitergeben.
Ein zentraler Punkt der Reform ist die Einführung eines bundesweit einheitlichen Sozialtarifs von sechs Cent netto pro Kilowattstunde bis zu einem Jahresverbrauch von 2.900 Kilowattstunden. Rund 250.000 Haushalte sollen von dieser Regelung profitieren. Zudem sind flexible, zeit- und lastabhängige Netzentgelte sowie dynamische Stromverträge für alle Haushalte vorgesehen.
Bedenken und Kritik
Die geplante Spitzenkappung betrifft auch die Einspeisung von Photovoltaikstrom. Bei drohender Netzüberlastung dürfen nur bis zu 60 % der Leistung eingespeist werden, jedoch nur für wenige Minuten pro Tag. Diese Maßnahmen könnten dazu führen, dass das Einspeisen von selbst erzeugtem Strom unattraktiver wird. Erneuerbare-Verbände und die IG Windkraft äußern deutliche Bedenken gegenüber dem Entwurf, insbesondere bezüglich möglicher Mehrkosten für Energieversorger und dem Verlust von Planungssicherheit.
Im EU-Vergleich hat Österreich bereits einen beachtlichen Platz eingenommen: Derzeit belegt das Land Platz 6 im Ranking für erneuerbare Energien. Diese Position basiert auf dem durch das Ökostromgesetz angestoßenen Anstieg der Stromerzeugung aus Wasserkraft, Wind, Photovoltaik und Bioenergie. Österreich strebt an, seine Energieversorgung bis 2040 weitgehend auf erneuerbare Energieträger umzustellen und verfolgt das Ziel der Klimaneutralität bis 2040. Die RED III sieht zudem ein gemeinschaftliches Erneuerbaren-Ziel von 42,5 Prozent bis 2030 vor.
Die Bedenken der IG Windkraft und anderer Akteure verdeutlichen, wie wichtig die Zusammenarbeit und eine sorgfältige Gesetzgebung im Bereich der erneuerbaren Energien für die Zukunft der Energieversorgung in Österreich sind. Plank und Maringer appellieren an die Bundesregierung, wirtschaftliche Expertise zu konsultieren, um den Wirtschaftsstandort nicht zu gefährden und die notwendigen Rahmenbedingungen für die Energiewende zu schaffen.
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