Im September 2022 kam es beim Oktoberfest in Seelscheid, wo zahlreiche Besucher in traditionellen Trachten feierten, zu einem Vorfall, der einen dramatischen Wendepunkt in der Feierlichkeit darstellte. Zwei Männer gerieten in einen Streit, der letztlich eine Person ins Krankenhaus brachte. Vor Gericht steht nun ein 51-jähriger Mann, dessen 56-jähriger Bruder ebenfalls angeklagt wurde. Dessen Verteidiger plädierte für die Unschuld seines Mandanten.
Der Zwischenfall ereignete sich, als der jüngere der Angeklagten das Fest vorzeitig verlassen musste, nachdem ihm die Ordner aufgrund des Streits den Zugang verwehrten. Später, gegen 3 Uhr, als das Opfer mit zwei Begleitern die Veranstaltung verließ, wird ihnen vorgeworfen, dass sie ihn zusammen mit zwei unbekannten Personen angegriffen hätten.
Die Schilderungen des Vorfalls
Die Anklage behauptet, die Angeklagten hätten das Opfer so brutal angegriffen, dass es zu Boden fiel und anschließend weiter attackiert wurde. Der 51-Jährige soll gezielt auf den Kopf des Geschädigten eingeschlagen haben. Ein Zeuge, der versuchte, dem Opfer zur Hilfe zu kommen, wurde ebenfalls angegriffen, bevor er vom älteren Bruder weggezogen wurde.
Ein großes Problem in diesem Prozess ist jedoch der entscheidende Zeuge, der für die Ermittlungen von großer Bedeutung gewesen wäre. Er erschien weder bei der Polizei noch vor dem Gericht in Siegburg. Stattdessen war er mehrmals krankgeschrieben und konnte somit nicht als Zeuge aussagen. Der Amtsrichter zeigte sich zunehmend irritiert darüber und ließ verlauten, dass dieser Zeuge vor einem kommenden Gerichtstermin von der Polizei vorgeführt werden müsse.
Obwohl die Situation angespannt war, schritt das Gericht pragmatisch ein. Der Anwalt des Geschädigten, der als Nebenkläger auftrat, hatte ursprünglich 5000 Euro Schmerzensgeld gefordert, was von der Verteidigung als übertrieben angesehen wurde. Um das Verfahren zu beenden, einigten sich schließlich alle Beteiligten auf eine Zahlung von 1000 Euro als angemessenen Betrag für die erlittenen Verletzungen. Dies wurde auch im Zusammenhang mit der schnell behobenen Verletzung des Geschädigten, einer gebrochenen Nase, als angemessen erachtet.
Der Richter erläuterte, dass diese Einigung dem Opfer mehr Rechtssicherheit gegeben habe, da die Summe rechtlich einklagbar sei. Diese Lösung erlaubt es allen Beteiligten, ohne weitere Gerichtsverfahren von der Sache abzulassen und die Angelegenheit zu einem Ende zu bringen.
Insgesamt zeigt der Fall, wie schwierig es oft sein kann, aus emotional geladenen Situationen einen klaren Rechtsweg zu finden, besonders wenn entscheidende Zeugen fehlen oder nicht auftauchen. Die Verhandlungen verdeutlichen zudem die Herausforderungen, mit denen das Gericht konfrontiert wird, um Gerechtigkeit für alle Betroffenen zu gewährleisten.
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