Korneuburg

Korneuburger Urteil: E-Bike-Dieb mit Drogenproblemen verurteilt

"Ein 42-jähriger Pole musste sich am Landesgericht Korneuburg verantworten: Während er wegen Einbrüchen in Keller in der Region nicht verurteilt wurde, fiel er für den Kauf eines gestohlenen E-Bikes auf!"

Ein 42-jähriger Mann aus Polen stand kürzlich vor dem Landesgericht Korneuburg, wegen zwei Delikten, die ihm zur Last gelegt wurden. Die Vorfälle fanden zwischen November letzten Jahres und Februar dieses Jahres statt. Der erste Vorwurf betraf den Einbruch in mehrere Kellerabteile in Korneuburg, während der zweite Vorwurf den Erwerb eines gestohlenen E-Bikes in Wien umfasste.

Bei den Kelleraufbrüchen, die Ende November stattfanden, soll der Angeklagte Getränke im Wert von rund 250 Euro sowie eine Reisetasche entwendet haben. Auf die Frage der Richterin, Astrid Frei, ob er sich an die Taten erinnere, gab der Angeklagte zu, dass seine Erinnerung verschwommen sei, insbesondere wegen seiner damaligen Drogenabhängigkeit, die Konsum von Amphetamin und Mephedron umfasste.

DNA-Beweis und unklare Schuld

Eine DNA-Spur des Angeklagten wurde in einem der Kellerabteile gefunden; jedoch war dies nicht ausreichend für eine Verurteilung in Bezug auf alle drei Abteile. Richterin Frei stellte fest, dass die Beweise zu vage waren, um eine Schuld zu begründen. So wurde er von diesem Vorwurf freigesprochen.

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Die Geschichte rund um das E-Bike verlief jedoch anders. Im Februar dieses Jahres hatte der Angeklagte in Wien ein Gespräch mit einem Mann, der ihm ein E-Bike zum Kauf anbot. Der Angeklagte gab ehrlich zu, dass er bereits bei dem Kauf des Rades an dessen Herkunft gezweifelt hatte. Dennoch erwarb er das E-Bike und fand es später auf dem Balkon eines Bekannten, was die Polizei aufmerksame machte.

Strafe und Hoffnung auf Besserung

Der ursprüngliche Besitzer des Fahrrads hatte einen Ortungssender installiert, mit dessen Hilfe die Beamten das gestohlene Rad fanden. Der Angeklagte erklärte, dass sich das Rad auf dem Balkon seines Freundes befand, weil er selbst seine Wohnung renoviert habe. Trotz der Belastungen begann er, um eine milde Strafe zu bitten und äußerte, dass er auf dem Weg der Besserung sei.

Die Richterin zeigte Verständnis und sprach ihm eine Geldstrafe von 880 Euro aus, die nicht im Strafregister erscheinen wird, vorausgesetzt, er bezahlt die Summe. Er nahm das Urteil erleichtert an. Bei einem solchen Fall, der durch geständliche Aussagen und die Bereitschaft zur Besserung geprägt ist, wurde eine pragmatische Entscheidung getroffen.

Für eine detaillierte Betrachtung des Falls, siehe den Bericht auf www.noen.at.


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Quelle
noen.at

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