Horn

Rechtsstreit um Arbeitsverlust: Hoch court prüft CBD-Fall aus New York

US Supreme Court kämpft um einen New Yorker Lkw-Fahrer, der nach einer CBD-Drogentest-Panne seinen Job verlor – könnte das alles grundlegend verändern?

Eine interessante rechtliche Auseinandersetzung steht im Fokus des höchsten Gerichts der Vereinigten Staaten. Der Fall betrifft Douglas Horn, einen ehemaligen Lkw-Fahrer aus New York, der seine Anstellung verlor, nachdem er beim Drogentest positiv auf ein psychoaktives Element gestoßen war, das er über einen als THC-freien CBD-Extrakt gekauften Linderungsstoff eingenommen hatte. Das Ganze begann im Jahr 2012, als Horn, der nach einem Arbeitsunfall mit Schmerzen zu kämpfen hatte, ein Produkt namens Dixie X erwarb, das als natürliche Schmerztherapie beworben wurde.

Die Situation nahm eine Wendung, als Horn während eines zufälligen Drogentests von seinem Arbeitgeber auf THC getestet wurde und daraufhin gefeuert wurde. Er stellte klar, dass er zuvor nie Marihuana konsumiert hatte. Sein Fall führt nun zu einer Überprüfung der Frage, ob sein Verlust des Arbeitsplatzes tatsächlich als Geschäftsschaden eingestuft werden sollte. Diese rechtlichen Überlegungen kommen in einem Verfahren zur Anwendung des RICO-Gesetzes (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), das ursprünglich zur Bekämpfung organisierten Verbrechens geschaffen wurde.

Der rechtliche Hintergrund

Die Klage, die Horn 2015 in einem Bundesgericht in New York einreichte, behauptet, dass Medical Marijuana und andere damit verbundene Unternehmen gegen die Bestimmungen des RICO-Gesetzes verstoßen hätten. Die Klage argumentiert, dass ein "Mustermuster von racketeer-ähnlichen Aktivitäten" vorliegt, einschließlich Verstößen gegen das Bundesgesetz über kontrollierte Substanzen, sowie Betrug über Post und elektronische Kommunikation. Horn sieht die Ursache seiner Entlassung als direkt mit diesen Aktivitäten verbunden.

Kurze Werbeeinblendung

In einer Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof wurde die Frage erörtert, ob der Verlust von Horns Arbeitsplatz wirklich unter die Kategorie des Geschäftsschadens fällt, die durch das RICO-Gesetz geschützt ist. Einige Richter äußerten Skepsis gegenüber dieser Argumentation, während andere, wie die liberale Richterin Elena Kagan, darauf hinwiesen, dass ein Arbeitsplatzverlust eindeutig eine Schädigung im geschäftlichen Bereich darstellt.

Richter Brett Kavanaugh warnte, dass eine zu großzügige Auslegung des RICO-Gesetzes dazu führen könnte, dass eine Vielzahl von persönlichen Verletzungen als Geschäftsschäden qualifiziert werden, was für das Rechtssystem in den USA erhebliche Veränderungen mit sich bringen könnte. Er forderte eine klare Positionierung des Kongresses zu solchen Themen und bat um mehr Informationen über die Absichten der Gesetzgeber diesbezüglich.

Die rechtliche Vertretung von Medical Marijuana argumentierte, dass die Zulassung von Horns Klage dazu führen würde, dass persönliche Verletzungen, die besser durch das staatliche Recht geregelt wären, zu Bundesfällen werden könnten, was das RICO-Gesetz möglicherweise überstrapazieren würde.

Horn ließ sein Produkt unabhängig auf THC testen, was die Richtigkeit seiner Behauptung bestätigte. Diese Entwicklung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Interpretation des RICO-Gesetzes und den Umgang mit CBD-Produkten haben. Der Fall hat bereits das Interesse verschiedener gesellschaftlicher Gruppen geweckt, die sich für die Regelung und den rechtlichen Umgang mit Cannabis-Produkten einsetzen.

Die endgültige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wird voraussichtlich bis Ende Juni 2023 erwartet. Die Fragen, die im Raum stehen, könnten das rechtliche Land in der USA grundlegend beeinflussen und darüber entscheiden, inwieweit Verbraucher, die möglicherweise schadensersatzpflichtigen Dokumenten ausgesetzt sind, besser geschützt werden müssen.

Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.aol.com.


Details zur Meldung
Quelle
aol.com

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"