Amstetten

Vogelgrippe: Sperrzonen im Bezirk Amstetten verlängert und verstärkt

Schock in Amstetten: Nach einem Ausbruch der Vogelgrippe in einem Legehendl-Betrieb sind nun auch zwei weitere Betriebe betroffen – Sicherheitsmaßnahmen wurden sofort ergriffen!

In letzter Zeit sorgt ein ernstzunehmender Vorfall im Bezirk Amstetten für Aufregung: Die Vogelgrippe ist nicht mehr nur eine hypothetische Bedrohung, sondern hat bereits in drei Geflügelbetrieben zugeschlagen. Die betroffenen Höfe befinden sich in den Gemeinden Biberbach, Aschbach und Kematen. Diese Meldung wurde von der zuständigen Landesrätin Susanne Rosenkranz offiziell bestätigt.

Nach dem ersten Ausbruch in einem Legehendl-Betrieb folgten die Nachrichten über zwei weitere Betriebe, was die Situation noch kritischer erscheinen lässt. Um dem Ausbruch entgegenzuwirken, wurden umfassende Maßnahmen vom Land Niederösterreich ergriffen. Rosenkranz erklärte, dass rund um die betroffenen Betriebe eine Schutzzone von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone von zehn Kilometern eingerichtet wurden. Diese Zonen bleiben mindestens 21 Tage beziehungsweise 30 Tage nach der Reinigung und Desinfektion der Betriebe bestehen. Innerhalb der Schutzzone sind strenge Regelungen in Kraft: Eine generelle Stallpflicht für alle Geflügelbestände.

Vorgaben für betroffene Betriebe

  • Der Transport von Geflügel ist nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde erlaubt.
  • Besucher und Mitarbeiter müssen strikte Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, inklusive Desinfektion und Wechsel von Kleidung sowie Schuhwerk.
  • Fahrzeuge, die Geflügelbetriebe anfahren oder verlassen, müssen ebenfalls desinfiziert werden.
  • Bei einer erhöhten Sterblichkeit von Geflügel im Betrieb sind die Behörden unverzüglich zu informieren.
  • Geflügel muss vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden, was bedeutet, dass auch Kleinbetriebe unter 50 Tieren ab sofort Stallpflicht haben.
  • Die letzten Monate haben einen Anstieg der Fälle von Geflügelpest in Österreich und Europa gezeigt, und an alle Landwirte wird appelliert, die entsprechenden Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten.
  • Der Subtyp H5N1 der Vogelgrippe ist besonders gefährlich für Hausgeflügel und kann enorme wirtschaftliche Schäden verursachen.
  • Glücklicherweise wurde bislang in Österreich keine Infektion beim Menschen festgestellt.

Angesichts der aktuellen Entwicklungen ruft Rosenkranz dazu auf, besonders aufmerksam und vorsichtig mit den eigenen Beständen umzugehen. Sie ermutigt alle Landwirte in der Region, ungewöhnliche Symptome oder Verhaltensänderungen bei ihren Tieren sofort den zuständigen Behörden zu melden, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, sich bewusst zu machen, dass die Vogelgrippe vor allem durch Zugvögel verbreitet wird und ein ernstzunehmendes Risiko für die Geflügelwirtschaft darstellt. Weitere Informationen zu den gegebenen Maßnahmen und Richtlinien sind hier verfügbar.

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Quelle/Referenz
m.noen.at

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