Amstetten

St. Pölten: Mutter wegen jahrelanger Gewalt gegen Sohn verurteilt

In Amstetten wird eine 41-jährige Mutter wegen fortgesetzter Gewalt an ihrem Sohn zu über fünf Jahren Gefängnis verurteilt – die Zeugen sind schockiert von ihren Taten!

Ein Schöffensenat aus St. Pölten hat eine 41-jährige Mutter aus dem Bezirk Amstetten zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Grund für das Urteil sind fortgesetzte Gewaltausübung gegenüber ihrem damals zehnjährigen Sohn. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Die Anklage schildert, dass die Mutter nach dem Tod des Vaters ihrer Kinder begann, ihren Sohn über ein Jahr hinweg nahezu täglich zu schlagen. Sie soll ihn mit Ohrfeigen, Faustschlägen und verschiedenen Gegenständen attackiert haben. Zudem wird berichtet, dass sie ihn an den Haaren zog und ihn auf Reis knien ließ. Die verbalen Angriffe waren ebenso heftig, mit Beleidigungen, die von „Arschloch“ bis zu „Hurensohn“ reichten. Ihre jüngere Tochter, die zwei Jahre älter ist als der Sohn, blieb größtenteils von körperlicher Gewalt verschont, musste jedoch oft im Haushalt helfen.

Ein Pädagoge in der Anklage

Ein 66-jähriger Pädagoge, der der Mutter bei einem Umzug half, wurde ebenfalls angeklagt. Er soll die Überforderung der Frau bemerkt haben und kümmerte sich sporadisch um die Kinder. Bei den Ermittlungen wurde ihm jedoch vorgeworfen, er habe falsch ausgesagt und versucht, die Frau zu decken. Vor Gericht bestritt er, Gewalttaten gegen die Kinder oder beleidigende Äußerungen gehört zu haben. Stattdessen habe er lediglich den rauen Umgangston der Mutter wahrgenommen.

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Die Aussagen zahlreicher Zeugen und die kontradiktorischen Befragungen der Kinder führten schließlich zu dem Schuldspruch gegenüber der Mutter. Sie selbst wies die Vorwürfe zurück und bekannte sich „nicht schuldig.“ Das Gericht verhängte eine Strafe, die mit fünf bis 15 Jahren angesetzt war, wobei man sich knapp über dem Mindestmaß entschied. Die Angeklagte hat Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt, was bedeutet, dass ihr Fall auch weiterhin in der rechtlichen Prüfung bleibt. Wie www.meinbezirk.at berichtet, bleibt abzuwarten, wie der Fall weiterverläuft.

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