Die Diskussion über die Rückführung illegal eingereister Migranten in der Europäischen Union nimmt an Fahrt auf. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat am Montagabend angekündigt, dass ein neuer Gesetzentwurf in Vorbereitung ist. Dieser soll darauf abzielen, den Rückführungsprozess effizienter zu gestalten und die Verfahren in den Mitgliedstaaten zu harmonisieren.
Von der Leyen betonte die Notwendigkeit, dass Personen ohne Bleiberecht auch tatsächlich abgeschoben werden müssen. Derzeit geschieht dies nur in einem sehr geringen Umfang, was den Handlungsbedarf unterstreicht. Ein zentraler Punkt des neuen Gesetzes wird es sein, klare Verpflichtungen für die Staaten hinsichtlich der Rückführung zu etablieren. Die unterschiedlichen Praktiken und Verfahren der EU-Länder sollen angeglichen werden, um einen effizienteren Ablauf zu garantieren.
Harmonisierung der Abschieberegeln
Folgerichtig kündigte die Kommissionspräsidentin an, dass der künftige Kommissar für Migration, Magnus Brunner (ÖVP), für die Ausarbeitung des Gesetzes verantwortlich sein wird. Der Vorschlag beinhaltet unter anderem die digitale Verwaltung von Rückführungsfällen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Entscheidungen eines Mitgliedstaates schneller und einfacher von anderen anerkannt werden, wodurch potenzielle Ausweichmöglichkeiten für Migranten geschlossen werden.
„Wir brauchen einen neuen Rechtsrahmen, um unsere Handlungsfähigkeit zu verbessern“, erklärte von der Leyen. Dabei gehe es darum, ein gewisses Maß an Vertrauen und Harmonisierung aufzubauen, sodass Rückführungsentscheidungen in einem Land auch tatsächlich in einem anderen akzeptiert werden. Dieses Vorgehen könnte potenziellen Schlupflöchern im System entgegenwirken, die Migranten nutzen könnten, um eine Rückführung zu verhindern.
Die Ankündigung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die EU-Staaten um eine Einigung in Bezug auf das Gemeinsame europäische Asylsystem, das ab Juni 2026 in Kraft treten soll, ringen. Die Reform sieht unter anderem kürzere Asylverfahren an den Außengrenzen der EU vor. Viele Mitgliedstaaten, wie die Niederlande, Polen und Ungarn, haben jedoch bereits Druck ausgeübt, um von den gemeinsamen Asylregelungen ausgenommen zu werden. Auch Österreich hat in dieser Debatte eine aktive Rolle gespielt.
Diese neuen Entwicklungen stellen einen weiteren Schritt im Rahmen der Bemühungen der EU dar, die Kontrolle über ihre Migrationspolitik zu verbessern. Wie sich diese Initiativen in der Realität umsetzen lassen, wird die Zeit zeigen. Die Herausforderungen bleiben jedoch komplex, insbesondere wenn es um die Balance zwischen Rechtstaatlichkeit, Menschenrechten und migrationspolitischen Zielen geht.
Für weitere Informationen zu diesem Thema könnte der Artikel auf www.meinbezirk.at aufschlussreich sein.