Österreich

Neues Sonderwochengeld für Frauen in Elternkarenz: Regierung schließt Lücke im Wochengeldrecht

Neues Sonderwochengeld für Schwangere in Karenz - EU-Recht wird umgesetzt.

Die österreichische Regierung hat beschlossen, eine Lücke beim Wochengeld zu schließen. Frauen, die während der Karenz schwanger werden, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, hatten bisher keinen Anspruch auf diese Leistung. Dies verstößt laut einer Interpretation des Obersten Gerichtshofs gegen EU-Recht. Aus diesem Grund wird für betroffene Frauen ein "Sonderwochengeld" eingeführt. Gesundheitsminister Johannes Rauch betont die finanzielle Bedeutung dieser Maßnahme, insbesondere wenn zwei Kinder kurz hintereinander zur Welt kommen.

Der Anspruch auf Wochengeld beginnt üblicherweise mit dem Beginn des Mutterschutzes, der in der Regel acht Wochen vor und nach dem Geburtstermin liegt. Diese finanzielle Unterstützung soll werdenden Müttern in dieser sensiblen Phase eine gewisse Absicherung bieten.

Die Festlegung der Höhe des neuen "Sonderwochengelds" orientiert sich am erhöhten Krankengeld, das auch bei längeren Krankenständen für finanzielle Absicherung sorgt. Die Einführung dieses Sonderwochengelds ist rückwirkend ab dem 1. November 2023 geplant, wobei 70 Prozent der Kosten vom Familien-Lasten-Ausgleichsfonds (FLAF) und 30 Prozent von der Krankenversicherung der Frau übernommen werden.

Diese Maßnahme wurde von verschiedenen politischen Akteuren, darunter Gesundheitsminister Johannes Rauch und Familienministerin Susanne Raab, positiv aufgenommen. Für sie stellt das neue Sonderwochengeld einen wichtigen Schritt dar, um werdenden Müttern und Familien in Österreich zusätzliche Unterstützung zu bieten.

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