Kroatien verschärft Küstengesetze: Bootsfahrer in Aufruhr!

Kroatien - Ab Ende März 2025 treten in Kroatien neue, striktere Regelungen für Bootsfahrer in Kraft, die bereits jetzt für Empörung bei vielen Wassersportlern, insbesondere bei österreichischen und deutschen Urlaubern, sorgen. Die Verordnung zur Sicherheit der Seeschifffahrt wurde im Amtsblatt „Narodne Novine NN 52/2025“ veröffentlicht und sieht umfassende Änderungen vor, um sowohl Schwimmer als auch Bootsfahrer zu schützen.
Die neuen Abstandsregeln, festgelegt in Artikel 49, verlangen von Wasserfahrzeugen, je nach Größe, verschiedene Mindestabstände zur Küste: Für Wasserfahrzeuge über 30 Meter gilt ein Abstand von 300 Metern, während Boote zwischen 15 und 30 Metern 150 Meter und solche unter 15 Metern mindestens 50 Meter Abstand einhalten müssen. Schnellfahrten mit Motorbooten, Wassermotorrädern und Jetskis sind nur ab einem Abstand von 300 Metern vom Ufer erlaubt.
Verschärfte Ankerregeln und Unklarheiten
Die Verordnung enthält zudem verschärfte Ankerregeln in Artikel 53. Demnach ist das Festmachen von Booten nur dann erlaubt, wenn Teile des Fahrzeugs weniger als 50 Meter vom Ufer entfernt sind. Ankern ist zudem in einem Umkreis von 150 Metern um Naturbadegebiete untersagt. Diese Regelung wirft jedoch Fragen auf: Die Definition von Naturbadegebieten könnte praktische Probleme für Bootsführer verursachen, die sich nicht sicher sind, wo genau das Ankern erlaubt ist.
In den letzten Wochen gab es zahlreiche Diskussionen in sozialen Netzwerken über die neuen Vorschriften. Während einige Wassersportler diese als notwendige Maßnahme zur Verbesserung der Wassersicherheit begrüßen, befürchten andere Einschränkungen für ihren Freizeitspaß. Ein Vergleich mit anderen Mittelmeerregionen zeigt, dass ähnliche Maßnahmen gegen unkontrolliertes Ankern ergriffen wurden, wodurch diese Regelung in einem größeren Kontext betrachtet werden muss.
Zusätzliche Regelungen für persönliche Wasserfahrzeuge
Zusätzlich wird der Begriff „persönliches Wasserfahrzeug“ erstmals eingeführt, wobei diese nicht registriert werden müssen. Tagsüber dürfen diese bis zu 300 Meter von der Küste fahren, jedoch nicht in der Nähe organisierter Badestrände. Beiboote, die nicht registriert sind, dürfen sich im Rahmen von 500 Metern vom Mutterschiff entfernen. Ferner ist es Wasserfahrzeugen untersagt, sich näher als 50 Meter einer Tauchermarkierung zu nähern, es sei denn, sie begleiten einen Taucher.
Die neuen Regelungen für Bootsfahrer in Kroatien sind nicht nur eine Reaktion auf Sicherheitsbedenken, sondern auch ein Versuch, die Freizeitgestaltung auf dem Wasser neu zu strukturieren. Angesichts der bevorstehenden Änderungen wird sich zeigen, wie sich diese Vorschriften auf die Attraktivität der kroatischen Küstenregionen für Touristen auswirken werden. Für weitere Informationen und Details zu den neuen Regelungen verweisen wir auf mandinus.hr und sea-help.eu.
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