Kinder in Gefahr: Vertrauen schaffen für besseren Kinderschutz!
Kinderschutz im Fokus: Wien diskutiert gesetzliche Grundlagen für Vertrauenspersonen in sozialen Einrichtungen zur Förderung der Kinderrechte.

Kinder in Gefahr: Vertrauen schaffen für besseren Kinderschutz!
Am 25. September 2025 wird der Kinderschutz in österreichischen sozialpädagogischen Einrichtungen erneut in den Mittelpunkt der Debatte gerückt. Die Kinder- und Jugendanwält*innen fordern eine gesetzliche Verankerung von externen Vertrauenspersonen und Ombudsstellen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Diese Schritte sind dringend nötig, da viele Kinder und Jugendliche in Einrichtungen potenziell Gewalt und Übergriffen ausgesetzt sind. Laut der UN-Kinderrechtskonvention haben diese jungen Menschen einen besonderen Schutzanspruch, wenn sie nicht in ihren familiären Kontexten aufwachsen können, was durch Artikel 20 der UN-Kinderrechtskonvention und Artikel 2 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes unterstrichen wird.
Ein Drittel der von der Kinder- und Jugendanwaltschaft (kijas) betreuten 13.050 Kinder und Jugendlichen im Jahr 2024 war in sozialpädagogischen Einrichtungen untergebracht. Diese Kinder haben oftmals bereits traumatische Erfahrungen aus familiären Konflikten oder Gewalterfahrungen hinter sich. Daher ist die Rolle der externen Vertrauenspersonen entscheidend, um den Kindern zu helfen, ihre Rechte auf Mitsprache und Privatsphäre zu sichern.
Herausforderungen und Reformbedarf
Die eindeutige Forderung des UN-Kinderrechtsausschusses, die Rolle der „Kinderanwaltlichen Vertrauensperson“ auf alle Kinder in öffentlichen Einrichtungen auszuweiten, zeigt den dringenden Reformbedarf. Derzeit fehlen in vielen Bundesländern die gesetzliche Grundlage und personelle Ressourcen, um diese Aufgaben ausreichend zu erfüllen. Besonders problematisch ist die Tatsache, dass in einigen Bundesländern keine rechtlichen Rahmenbedingungen für unangekündigte Besuche durch die Kinderanwaltlichen Vertrauenspersonen bestehen.
Zusätzlich zu den externen Vertrauenspersonen sind umfassende Kinderschutzkonzepte notwendig, um Risiken für Übergriffe zu minimieren. Solche Konzepte umfassen Verhaltensrichtlinien für Erwachsene sowie ein effektives Beschwerdemanagement. Immer mehr Schulen sind ab dem Schuljahr 2024/25 verpflichtet, eigene Kinderschutzkonzepte zu erstellen, um einen sicheren Rahmen für Kinder zu gewährleisten.
Initiativen und Unterstützungsangebote
Die Kinderliga hat seit 2017 Initiativen zur Förderung des Kinderschutzes im Gesundheitsbereich ins Leben gerufen. Sie unterstützt Mitglieder bei der Implementierung von Kinderschutzstrukturen und bietet Workshops sowie Einzelberatungen an, um Wissen und Materialien für die Umsetzung geeigneter Maßnahmen bereitzustellen. Die Kooperation mit ECPAT Österreich und den Kinderschutzzentren in Österreich ermöglicht regelmäßige Fortbildungen. Die Kinderschutzkonzepte, die diese Organisationen fördern, sind ein wichtiges Element des Qualitätsmanagements.
Das EU-Projekt „Safe Places“ trägt weiterhin zur Kinderschutzinitiative in Österreich bei und analysiert die rechtliche Situation zu Kinderschutzstrukturen im Land. Ein wichtiger Aspekt ist, dass viele Kinder aufgrund ihrer Herkunft, Geschlecht, Alter, Behinderung oder sozialem Status besonders gefährdet sind, Opfer von Gewalt zu werden. Der Schutz dieser besonders vulnerablen Gruppen hat höchste Priorität.
Die Folgen von Gewalt
Gewalt gegen Kinder ist ein weltweites Problem, das in physischer, verbaler, psychischer und digitaler Form auftritt. Die Folgen sind gravierend: Kinder, die Gewalt erleben oder zeugen, entwickeln oft gesundheitliche Einschränkungen, Lernprobleme und pueden an geringem Selbstvertrauen oder Depressionen leiden. Insbesondere Kinder, die in sozial benachteiligten Verhältnissen leben, verteilen diese Muster häufig in ihren späteren Beziehungen.
Die Notwendigkeit, Kinder vor allen Formen der Gewalt zu schützen, wird von der Staatengemeinschaft anerkannt, die sich zum Ziel gesetzt hat, bis 2030 Missbrauch, Ausbeutung, Kinderhandel und alle Formen der Gewalt gegen Kinder zu beseitigen. Im Rahmen dieses Engagements müssen Maßnahmen entwickelt werden, die Kindern ein sicheres Umfeld bieten. Nur so können wir dem Anspruch gerecht werden, niemanden zurückzulassen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Schutz von Kindern in sozialpädagogischen Einrichtungen in Österreich nicht nur eine gesetzliche Grundlage benötigt, sondern auch die Schaffung geeigneter Strukturen und Ressourcen erfordert, um die psychische und physische Integrität dieser Kinder zu gewährleisten.
Weitere Informationen zu den Initiativen finden sich unter Wiener Presse, Kinder- und Jugendgesundheit und BMZ.