Österreich

Keine systematische Bevorzugung von ÖVP-nahen Milliardären bei Covid-Finanzhilfen, aber Forderungen nach mehr Transparenz

Mehr Transparenz gefordert: U-Ausschuss kritisiert Cofag

Endbericht des U-Ausschusses kritisiert Cofag-Abwicklung

Nach dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zur Covid-Finanzierungsagentur (Cofag) gibt es zahlreiche Forderungen hinsichtlich des Untersuchungsgegenstands und des Verfahrensrechts. Die Verfahrensrichter fordern mehr Befugnisse, insbesondere bei der Ladung von Auskunftspersonen. Zudem wird betont, dass geförderte Unternehmen keine Boni oder Dividenden auszahlen sollten.

Obwohl keine systematische Bevorzugung von ÖVP-nahen Millionären bei den Corona-Finanzhilfen festgestellt wurde, wird die Struktur und Steuerung der Cofag kritisiert. Eine Abwicklung über staatliche Verwaltungsstrukturen hätte sich nicht nur als kostengünstiger, sondern auch als verfassungs- und rechtskonformer erwiesen.

Es konnte zwar keine direkte Bevorzugung von bestimmten der ÖVP nahestehenden Milliardären nachgewiesen werden, jedoch haben bestimmte Unternehmen angeblich von den Förderungen profitiert. Eine parteiunabhängige Bevorzugung von Milliardären könnte durch eine Konzernbetrachtung erkennbar sein, weshalb im Bericht vorgeschlagen wird, Konzernstrukturen bei der Festlegung von Förderbedingungen zu berücksichtigen.

Empfehlungen und Forderungen

Der Abschlussbericht beinhaltet weitere Forderungen bezüglich der Cofag. Es wird vorgeschlagen, dass Zuschüsse und Förderungen an den tatsächlichen wirtschaftlichen Bedarf der Unternehmen angepasst werden sollten. In Krisensituationen sollte zudem eine wissenschaftliche Begleitung von Ausnahmeprojekten obligatorisch sein und bei Förderbezug dürfen weder Boni noch Dividenden ausgezahlt werden. Zusätzlich soll die geplante Konzerndatenbank schnell umgesetzt werden.

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Erweiterung der Kompetenzen

Die Verfahrensrichterinnen und -richter fordern verstärkt Kompetenzen in U-Ausschüssen, insbesondere in Bezug auf die Ladung von Auskunftspersonen. Des Weiteren müssten sie ein Letztbefragungsrecht haben und die Frist zur Berichtserstellung sollte von zwei auf vier Wochen verlängert werden.

Der Bericht befasst sich auch mit der polizeilichen Vorführung von Auskunftspersonen und schlägt vor, vor solchen Eingriffen in Grundrechte eine rechtliche Stellungnahme einzuholen. Strafen bei unentschuldigtem Fernbleiben sollen angehoben werden und Auskunftspersonen sollten nur zu relevanten Themen aussagen dürfen, um den Fokus des U-Ausschusses zu wahren.

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