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Im Bezirk Spittal an der Drau hat am Mittwoch ein Abschuss eines sogenannten Risiko­wolfes stattgefunden. Diese Entscheidung wurde im Rahmen der geltenden Kärntner Risiko­wolf­verordnung getroffen. Der Abschuss wurde notwendig, da das Tier trotz der bereits durchgeführten Vergrämungsmaßnahmen wiederholt in unmittelbarer Nähe von menschlichen Wohngebäuden gesichtet wurde.

Der fachgerecht durchgeführte Abschuss verlief gemäß den Vorschriften und wurde durch einen Experten des Landes Kärnten begutachtet. Wichtig ist hierbei, dass die vorgeschriebene Zehn-Kilometer-Radius-Regel vom Ort der letzten Vergrämung während des Abschusses eingehalten wurde. Dies bedeutet, dass der Abschuss in einem sicherheitskonformen Umfeld stattfand.

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Koordination und Meldung

Das Land Kärnten wurde über die Entnahme innerhalb der vorgeschriebenen Frist informiert. Nach Abschluss des Abschusses erhielten die Jagdpächter in dem betroffenen Gebiet umgehend die Mitteilung, dass die Möglichkeit eines weiteren Abschusses damit erloschen ist. Die genaue Vorgehensweise sorgte dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt wurden, um die Sicherheit der Anwohner zu gewährleisten.

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Für weitere Informationen zu diesem Thema und den aktuellen Umgang mit Wildtieren in Kärnten, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.klick-kaernten.at.